Der Essener Unternehmensverband (EUV) ermuntert Schüler, sich einen Ferienjob zu suchen. Und das nicht nur, um sich das Konto aufzubessern: „Wer sich schon früh freiwillig engagiert, hat später gute Karten, wenn es um die Ausbildungsplatz- oder Jobsuche geht“, sagt Ulrich Kanders, Hauptgeschäftsführer des EUV. Ferienjobs seien eine gute Möglichkeit für junge Menschen, sich auf das Arbeitsleben vorzubereiten. Außerdem können Schüler schon mal ausprobieren, welcher Beruf ihnen liegt.
Für wen aber kommt ein Ferienjob in Frage und was muss beachtet werden? Kanders: „Die Schüler müssen mindestens 15 Jahre alt sein, sonst dürfen sie nicht beschäftigt werden.“ Sie bräuchten zudem nicht zu befürchten, dass sie die ganzen Ferien mit Arbeit verbringen müssen, denn das sei untersagt. Bis zur Vollendung der Vollschulpflicht muss der Ferienjob auf maximal vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt bleiben. „Insgesamt darf also höchstens nur an 20 Ferientagen gearbeitet werden.
Die Arbeitszeit ist für diejenigen, die 15 und älter, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, auf acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche begrenzt – Pausen zählen dabei nicht mit. Während der Nachtzeit, das heißt von 20 bis 6 Uhr dürfen Schüler unter 18 nicht arbeiten. Zwischen zwei Schichten bzw. Arbeitseinsätzen muss eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen. An Sonntagen haben Ferienjobber grundsätzlich immer frei – „die Arbeit ist an diesem Tag für Schüler nicht erlaubt“, so Kanders.