Im Mordfall Madeleine W. bleibt unklar, ob die 23-jährige Mutter aus Gelsenkirchen im Februar lebendig unter mehreren Schichten Beton und Erde in einem Schrebergarten in Dellwig begraben oder bereits zuvor ermordet worden war. Die Rechtsmediziner haben nun ihre Untersuchungen abgeschlossen. Doch die Frage zu den Todesumständen lasse sich nicht klären, sagt die für den Fall zuständige Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens.
Jürgens will nun „möglichst zeitnah“ Anklage wegen Mordes gegen die beiden Tatverdächtigen, den Stiefvater und den Halbbruder von Madeleine, erheben. Gegen Günther O., den Stiefvater, hat die Staatsanwaltschaft zudem Anklage wegen sexuellen Missbrauchs erhoben. Günther O. soll demnach Madeleine, als sie zwischen 14 und 18 Jahre alt war, mehrfach sexuell missbraucht haben.
Anzeige gegen den Stiefvater
Der Stiefvater ist auch der leibliche Vater von Madeleines zweijähriger Tochter, die ohne ihre Mutter aufwachsen muss. Madeleine hatte Günther O. vor über einem Jahr wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt, war vor ihm sogar in ein Frauenhaus geflüchtet, wohnte anschließend mit ihrer Tochter in Gelsenkirchen.
Madeleine war am 11. Februar von ihrem Lebensgefährten vermisst gemeldet worden. An jenem Dienstag brachte sie morgens noch ihre kleine Tochter in einen Gelsenkirchener Kindergarten. Danach fehlte jede Spur von ihr. Laut Angaben der Anwälte des Halbbruders soll es an jenem Tag zu einem Treffen zwischen den Familienmitgliedern in dem Schrebergarten gekommen sein.
Eine Woche später fand die Polizei die 23-Jährige in dem Schrebergarten in Dellwig. Sie war gefesselt und geknebelt unter mehreren Schichten Beton und Erde begraben worden. Einen Tag später nahmen die Ermittler den Stiefvater und den Halbbruder, beide wohnten bis dahin in Essen, fest. Sie sitzen seither in Untersuchungshaft. Der Halbbruder bestreitet eine Beteiligung an der Tat, der Stiefvater schweigt.