Die Plakate tauchen über Nacht auf, werben für Sauna, Spaß, schöne Frauen – und bedeuten Sex. Vor allem Anwohner der Messe ärgern sich über die zweideutige Werbung, die dort regelmäßig das Straßenbild beherrscht. Genehmigt sind die Plakate nicht, doch das Ordnungsamt ist weitgehend machtlos. „Natürlich hängen die Mitarbeiter des Amtes die Dinger rasch ab, nur tauchen sie ebenso rasch wieder auf“, sagt Martin Rätzke vom Presseamt der Stadt.

Ordnungsgeld für wildes Plakatieren

Fürs wilde Plakatieren kann ein Ordnungsgeld von etwa 200 Euro erhoben werden, inklusive Gebühren werden 230 Euro fällig, sagt Rätzke. Nun könnte man meinen: Wer wirbt, der zahlt; doch so einfach kann man die Club-Betreiber nicht zur Kasse bitten. „Man muss den Etablissements schon nachweisen, dass sie die Werbung haben aufhängen lassen“, sagt Rätzke. „Oder man erwischt die Verantwortlichen inflagranti – beim Plakatieren.“

Dass das nicht so einfach ist, weiß auch Ratsherr Uwe Kutzner, dessen CDU jüngst im Ordnungsausschuss eine Anfrage zum Thema gestellt hat. In der Antwort der Verwaltung heißt es, dass sich der Plakatierer oft nicht ermitteln lasse. „Den Dorf-Sheriff, der von morgens bis nachts unterwegs ist, haben wir halt nicht“, sagt Kutzner. Wichtig sei darum, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

So könne der Nutznießer der Werbung immerhin verpflichtet werden, „die widerrechtlich angebrachten Werbeträger zu beseitigen“. Meist seien die beworbenen Clubs auch einsichtig, heißt es seitens der Verwaltung. Wenn nicht, könne man ihnen zumindest die Beseitigung der Plakate in Rechnung stellen. Das gilt nicht nur für Sex- und Schmuddel-Werbung, sondern für alle illegalen Werbebanner.

Denn über die Werberechte im öffentlichen Raum hat die Grundstücksverwaltung Essen (GVE) mit der Ströer Media AG einen Vertrag geschlossen: Demnach ist Werbung im Stadtgebiet nur „über die Firma Ströer und auf den dafür freigegebenen Flächen zulässig“. Ströer wurde ermächtigt, widerrechtlich angebrachte Plakate von Schildermasten oder Ampeln zu entfernen.

Dass illegale Plakate meist nicht für Pizza, Mode oder Zahnpasta werben, spielt eine untergeordnete Rolle. Zwar betont die Verwaltung: „Werbung für Prostitution ist nach Paragraph 120 Ordnungswidrigkeitengesetz untersagt“; die Rechtslage sei aber keineswegs eindeutig, so Stadtsprecher Rätzke: „Eingreifen kann man eigentlich nur, wenn die Plakate zum Beispiel auch jugendgefährdend sind. Doch die verzichten meist auf explizit sittenwidrige Darstellungen. Da ist eher von einer Cocktailbar die Rede oder so.“

Worum es geht, erschließt sich der Zielgruppe offenbar trotzdem problemlos. So hat Martina Lotz vom Parkhotel an der Alfredstraße beobachtet, dass die anstößigen Plakate stets auftauchen, „wenn Männer-Messen sind wie Techno Classica oder Motorshow“. Dann steht vor ihrem Hotel auch regelmäßig ein Sprinter mit Werbung für einen Saunaclub. „Da fragen unsere Gäste schon neckisch, was wir neuerdings so treiben“, sagt Lotz. Leider gebe es keine Handhabe: „Das Fahrzeug parkt ja ordnungsgemäß.“