Haarzopf. .

Vermessungsarbeiten machten die Anwohner des Sonnenscheinswegs stutzig. „Auf dem alten Tennisplatz sollen offenbar drei Häuser mit insgesamt 15 Eigentumswohnungen entstehen“, sagt Fritz Gerstung (66). Gemeinsam mit Wilhelm Hüning (65) und weiteren Nachbarn hat er vor zweieinhalb Wochen eine Bürgerinitiative gegen die geplante Bebauung gegründet und inzwischen an die 100 Unterschriften gesammelt.

Die Nachbarn bezweifeln, dass es sich bei der alten Tennisanlage überhaupt um Bauland handelt. „Wir haben einen Anwalt eingeschaltet, der das Gelände als Außenbereich einstuft, der nicht bebaut werden darf“, so Gerstung. Falls es sich tatsächlich doch um Bauland handeln sollte, müsse die Bebauung den Häusern der Umgebung angepasst sein, meint Gerstung. „Unsere Häuser sind anderthalbgeschossig. Die Neubauten sollen aber wohl zweieinhalbgeschossig werden. Warum baut man, wenn es denn erlaubt sein sollte, nicht Einfamilienhäuser?“, fragen die Nachbarn.

Vor gut zehn Jahren, schätzen die Anwohner, sei der Pachtvertrag für die Tennisanlage, die von der ESG 99/06 genutzt worden sei, gekündigt und der Spielbetrieb nach rund 30 Jahren eingestellt worden. „Die Tennisanlage hat uns nie gestört“, sagt Wilhelm Hüning. In den Jahren danach habe sich dort ein kleiner Wald, vorwiegend aus Birken, gebildet. Zwischenzeitlich habe man dort einen Abstellplatz für Campingwagen einrichten wollen, was aber verhindert werden konnte.

Sollte das Areal bebaut werden, befürchten die Anwohner ein Verkehrschaos in der engen Straße, die in einen kleinen Wendebereich hinter dem Tennisplatz mündet. „Pro Wohnung muss man ja zwei Autos rechnen, macht 25 bis 30 Pkw mehr im Umfeld“, schätzt Gerstung. Gerade im Winter fahre man sich schnell fest und auch die Müllabfuhr käme kaum durch.

Detlef Robrecht, Leiter der Bauaufsicht beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung, bestätigt, dass man das Grundstück, das durch Straße und Kanalisation ja bereits erschlossen sei, wohl planungsrechtlich als Areal mit „Baulandqualität“ einstufen könne. Man tendiere in Richtung „positiver Bescheid“. Die ersten Planungen seien inzwischen überarbeitet worden. So sei die Tiefgaragenzufahrt, die ursprünglich im Bereich des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes gelegen hätte, jetzt an anderer Stelle vorgesehen.