Essen.

Kriminell wirkt der 33-Jährige nicht, Kontakt zur Dealerszene hat er wohl nicht. In seiner weiten Kleidung, die bis zum Gesäß reichenden Rastazöpfe mit einem Kopftuch zum Teil verdeckt, erinnert er an die Blumenkinder der Hippiezeit. Der Mann hatte in seiner Kleingartenparzelle in Essen-Haarzopf rund 60 Cannabispflanzen zum Eigenkonsum angebaut. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht Essen am Donnerstag zu sechs Monaten Haft mit Bewährung.

Aufgeflogen war er, als der Kleingarten-Vorstand die Anlage inspizierte und feststellte, dass der Pächter den gewünschten Anbau von Nutzpflanzen im Schrebergarten missverstanden hatte. Gegenüber der alarmierten Polizei gestand der nicht vorbestrafte Mann, dass die Cannabispflanzen ihm gehörten.

Als Elfjähriger hat er mit dem Kiffen angefangen und seitdem nicht aufgehört. So richtig hat er sich den Anforderungen der Gesellschaft nicht gestellt. Im Beruf hat er nach seiner Lehre als Florist nicht gearbeitet, beim Cannabisanbau mag ihm das Wissen geholfen haben. „Daher der grüne Daumen“, weiß zumindest Verteidiger Volker Schröder.

Arbeiten fällt ihm schwer

Richter Maximilian Kellermann forscht nach: „Was machen Sie denn so?“ Der Angeklagte: „Ich versuche, mit so wenig Geld wie möglich auszukommen.“ Wie es mal mit Arbeit sei, hakt der Richter nach und bekommt wieder eine entwaffnend ehrliche Antwort. „Arbeiten schaffe ich einfach nicht. Ich habe Probleme, unter jemandem zu arbeiten.“ Er denkt aber an Selbstständigkeit, weil er gut schnitzen kann. Finanziell unterstützt ihn sein Vater, was er eigentlich auch nicht gut findet.

Dumm ist der Angeklagte nicht. Ausführlich erklärt er dem Richter, wie er den Wirkstoff mit Feuerzeuggas auch noch aus Pflanzenresten herauslöst. Das sei doch gefährlich, wenn man bekifft an derartigen Apparaturen arbeite, warnt Kellermann, das könne ihm doch um die Ohren fliegen. „Ja“, sagt der Angeklagte, „ist es mir auch schon“. Dass die Justiz milde urteilt, wird schnell klar. Der Angeklagte hat auch einen Arzt aufgesucht, um von der Droge wegzukommen. Die asservierten Pflanzenreste will er nicht zurück, das Gericht muss sie also nicht beschlagnahmen. Kellermann gibt zu Protokoll: „Auf Rückgabe wird verzichtet – schweren Herzens.“