Mit einer Verurteilung zu sechs Jahren Gefängnis endete vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen einen Essener. Die Strafkammer war davon überzeugt, dass der 52-jährige Angeklagte am 17. September 2013 in eine Wohnung an der Düppelstraße in Mülheim eingebrochen war und im Schlafzimmer Feuer gelegt hatte.
Ein Zeuge hatte den Essener, kurz bevor das Feuer bemerkt wurde, aus der Wohnung kommen sehen. Gemeinsam mit einem weiteren Zeugen hatte er den Verdächtigen gesucht und an einer nahen Bushaltestelle gesehen. Von dort konnte der Weg des Angeklagten, der von einem Bus in ein Taxi umstieg, weiter verfolgt werden. Dem 52-Jährigen war aufgefallen, dass nach ihm gefahndet wurde. Die Polizei hatte ihn telefonisch kontaktiert.
Der einschlägig vorbestrafte Täter meldete sich später im Präsidium und brachte auch gleich seinen Anwalt mit. Von den erbeuteten 8500 Euro fehlte jede Spur. Der Angeklagte habe genug Zeit gehabt, die Beute und anderes Belastungsmaterial los zu werden, so die Richter.
Geld für Wohnungskauf verbrannte
Wäre die Kammer zu dem Schluss gekommen, dass der 52-Jährige den Brand legte, um seinen Einbruch zu verdecken, wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen. Die Staatsanwältin hatte elf Jahre beantragt. Doch genau dazu vermochten die Richter keine Feststellungen zu treffen. Sicher war nur, dass der Essener einen Kleiderschrank angesteckt hatte. Die Bewohnern der Wohnung brachte er so um ihr Hab und Gut. Von ihrer Einrichtung konnten nur eine Couch und ein Fernseher gerettet werden. Besonders bitter für die betroffene Zuwandererfamilie, die viel Geld für einen geplanten Wohnungskauf im Hause hatte: eine Hausrat-Versicherung gab es nicht.