Das Land fördert den privaten Wohnungsbau in Essen dieses Jahr mit 24,8 Millionen Euro. Bauherren, Investoren und Eigentümer können das Geld als zinsgünstige Darlehen in Anspruch nehmen. Wie das Bauministerium mitteilt, gibt es die Förderung zum einen für den Neubau von Mietwohnungen. Des Weiteren für Investitionen in den Wohnungsbestand. Das kann beispielsweise die denkmalgerechte Erneuerung sein oder die Verbesserung der Energieeffizienz. Und drittens für die „Bildung von selbst genutztem Eigentum“. Das betriff sowohl den Neubau oder den Kauf eines Hauses. Die Förderung von Mietwohnungen bzw. Wohnheimplätzen für Studenten ist aus zusätzlichen Fördertöpfen möglich.

Aktuell können nach Angaben der Landesregierung noch Förderanträge gestellt werden, da die zur Verfügung stehenden Gelder noch nicht ausgeschöpft sind. Für weitergehende Informationen zum Förderrecht, zum Verfahrensablauf, aber auch für individuelle Beratungen und Hilfestellungen zu einzelnen Förderungsvoraussetzungen und für die Prüfung eingehender Förderanträge ist das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement zuständig. Es ist unter 88-68411, 88-68413, 88-68422, 88-68423 sowie 88-68424 zu erreichen. Anfragen per E-Mail an wohnungsbaufinanzierung@ amt68.essen.de