Die Bundespolizei sucht mit einem Foto, das beim Kurznachrichtendienst WhatsApp hochgeladen wurde, nach einer jungen Frau (wir berichteten). Die Blondine wird einer „Fundunterschlagung“ verdächtigt: Sie soll in Essen ein Handy an sich genommen haben, das ein Fahrgast der Bahn verloren hatte. Bundespolizei und Amtsgericht erklären nun Einzelheiten.
Der Fall
Der 52-Jährige hatte im Juni sein Smartphone im Wert von 600 Euro in einem Zug im Hauptbahnhof vergessen. Fast fünf Monate später, am 14. November, sah die Stieftochter des Handy-Besitzers bei WhatsApp unter dem von ihr gespeicherten Kontakt ihres Stiefvaters das Profilfoto einer unbekannten Frau. Die Stieftochter sicherte das Bild. Nun sucht die Bundespolizei nach der Unbekannten. Der Verdacht: Sie könnte das Fundstück, das der Finder bei der Deutschen Bahn oder der Bundespolizei hätte abgeben müssen, behalten haben. Das Strafgesetzbuch schreibt für solche Unterschlagungen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Bereits der Versuch ist strafbar.
Die Technik
Wieso erschien das Profilfoto der Frau auf dem WhatsApp-Account des 52-Jährigen? Diese Frage beschäftigte auch die Ermittler der Bundespolizei. Sprecher Volker Stall erklärt den Fall so: Der 52-Jährige habe sich mit seinem Smartphone vor dem Verlust bei WhatsApp angemeldet. Bei dieser Anmeldung registriere die App (Anwendung) automatisch die Telefonnummer oder fordert deren Eingabe. Das sei je nach Betriebssystem des Handys unterschiedlich.
Legt man eine SIM-Karte mit einer anderen Telefonnummer in dieses Handy ein, werde bei Whats-App „trotzdem die alte Nummer angezeigt – und nicht die neue“, so Stall: „Der App ist es egal, ob Sie die Nummer gewechselt haben.“ Nur wenn man WhatsApp deinstalliere und neu lade, spiele die alte Nummer keine Rolle mehr.
Lehren für Verbraucher
Was bedeutet der Fall für Whats-App-Nutzer und Handy-Finder? Zunächst gilt wie sonst auch: Wer einen Wertgegenstand findet, sollte diesen im Fundbüro abgeben. Die Frau kann das Handy auch gekauft oder geschenkt bekommen haben. In dem Fall müsste das Gericht feststellen, ob es sich um Hehlerei handelt, so Stall. Wusste die Frau, dass das Handy einem Dritten gehört?
Wer ein gebrauchtes hochwertiges Handy kauft, sollte bei extrem günstigen Preisen stutzig werden. Außerdem empfiehlt es sich, Whats-App zu deinstallieren und neu herunterzuladen. Sonst muss man damit rechnen, dass fremde Menschen ein Profilfoto sehen und man von ihnen Nachrichten erhält.
Der Gerichtsbeschluss
Soll ein Foto für eine Fahndung genutzt werden, muss dies richterlich geprüft werden, erklärt Michael Schütz, Sprecher des Amtsgerichts. Im aktuellen Fall sei der Richter zu dem Ergebnis gekommen, dass eine „Straftat von erheblicher Bedeutung“ vorliege, „so dass der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten gerechtfertigt ist“, so Schütz. Das Bild dürfe nur veröffentlicht werden, wenn es für die Ermittler sonst zu schwierig sei, die Identität des Abgebildeten festzustellen.