Die Stadt geht davon aus, dass die Schäden des Pflasters durch Frost entstehen. Eingetretenes Wasser von außen könne nicht richtig versickern, bei entsprechenden Frost-Temperaturen führe dieser Mangel zu den Schäden. Die Festigkeit des Untergrundes sei aber ausreichend.
Noch nicht geklärt ist, ob und wie die Eigentümer angrenzender Grundstücke zur Kasse gebeten werden. Dies würde wohl das kommunale Abgabengesetz ermöglichen. Die Stadt stellt eine Gesamtsumme von rund 50 000 Euro in Aussicht.