Essen. Eine 29-jährige Erzieherin aus Essen hat einen 13-jährigen Realschüler ein Jahr lang sexuell missbraucht. Das Gericht verurteilte die Frau am Freitag zu zwei Jahren Haft, allerdings auf Bewährung. Die Richterin begründete dies damit, dass es nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen sei.
Das Gefängnis bleibt ihr erspart. Die 29 Jahre alte Erzieherin aus Essen, die einen 13 Jahre alten Realschüler ein Jahr lang sexuell missbraucht hatte, wurde von der V. Essener Strafkammer zwar zu zwei Jahren Haft verurteilt, bekam aber Bewährung.
Richterin Luise Nünning ordnete die 46 Taten in der Urteilsbegründung anschaulich ein. Es habe sich um Küsse und Anfassen über der Kleidung gehandelt, nicht aber um Geschlechtsverkehr. Von der „Tatintensität deutlich niedriger als der übliche Fall“.
Dass die Angeklagte den Jungen, der ihr zur Ganztagsbetreuung in der Schule anvertraut war, auch unter Druck gesetzt hatte, als er Schluss machen wollte, spielte im Urteil keine Rolle mehr. Das Gericht hatte diese Stalking-Vorwürfe mit Zustimmung aller Beteiligten zuvor eingestellt.
Laut Gutachten sexuell unerfahrene Frau
Die psychiatrische Gutachterin attestierte der Angeklagten zwar die volle Schuldfähigkeit. Sie sah aber auch eine Entwicklungsstörung der damals sexuell unerfahrenen Frau. Richterin Nünning sprach von einer unreifen Angeklagten: „Sie hatte noch nie einen Freund. Sie hat sich verstiegen, irgendetwas in dem Jungen zu sehen, was mit Vernunft nicht zu begreifen ist.“
Dem Jungen, der unter den Folgen der Tat leidet und vor Gericht nicht auftreten wollte, blieb die Aussage erspart. Rechtsanwalt Rüdiger Gardeya, der ihn vertrat, hatte am Freitag zwar angeboten, den Jungen aussagen zu lassen, falls die Angeklagte ihr Geständnis nicht klarer fasse. Danach erklärte die 29-Jährige, sie habe ihm mit dem Jugendamt gedroht. Von Verteidiger David Bleikamp musste Gardeya sich den Vorwurf gefallen lasse, er pokere mit dem Mandanten.
Staatsanwältin Maria Linten hatte sich nicht zu einer Bewährung durchgerungen und drei Jahre Haft gefordert. Die Angeklagte habe ein Hilfe suchendes Kind als Opfer erkannt und unter Druck gesetzt.