Essen. . Qualifizierte Fachkräfte bekommen 1,30 Euro pro Stunde mehr. Es wird aber auch gekürzt.

Um den Rechtsanspruch für die Jüngsten einlösen zu können, ist eine ausreichende Zahl von Plätzen in der Tagespflege ein wichtiges Unterpfand für die Stadt. 35 Prozent der betreuten Kinder unter drei Jahren sind Tag für Tag bei einer Mutter oder auch einem Vater auf Zeit untergebracht. Doch mit dem weiteren Ausbau der Plätze in Einrichtungen wird ihre Zahl absehbar sinken. Bald, so kalkuliert das Jugendamt schon jetzt, wird nur noch jedes vierte Kind in Tagespflege betreut, für die anderen stehen dann ausreichend Plätze in Kitas bereit.

Auf dem enger werdenden Markt werden sich am Ende dann wohl nur die gut und besser qualifizierten Kräfte durchsetzen, auf die die Jugendhilfe auch künftig nicht verzichten kann und will. Mit zunehmender Qualität steigt allerdings deren Preis. Deshalb schlägt die Stadt jetzt vor, die Entgelte anzuheben.

Kräfte, die mindestens zwei Jahre in der Kindertagespflege tätig sind und jährliche Fortbildungen von mindestens zwölf Stunden vorweisen, sollen künftig 5,50 Euro pro Stunde bekommen. Das sind 1,30 Euro mehr als bisher. Weniger gut qualifizierte Tagespflegekräfte bekommen 30 Cent mehr. Das entspricht einem Stundensatz von 4,50. Wer jedoch in Ausbildung ist oder sich zum Beispiel als Erzieherin ohne eine Grundqualifizierung in der Kindertagespflege auf dem Markt tummeln möchte, soll sich mit weniger Geld als bisher zufrieden geben: In der so genannten Stufe 1 gibt’s künftig nur noch 2,50 Euro statt 3 Euro, wenn der Rat die Pläne der Jugendverwaltung am 26. Februar absegnet.

Vorgesehen sind zudem verlässliche Vertretungen im Krankheitsfall, die mehr Rücksicht auf die Bindungsbelange des Kindes nehmen. Dass die Beziehungsfähigkeit der Kleinsten schnell Schaden nimmt, wenn Bezugspersonen abrupt wechseln, will die Stadt durch ein weiteres Novum in dem weiterentwickelten Konzept zur Kindertagespflege berücksichtigen: Künftig soll für die Betreuungsverträge eine Kündigungsfrist von vier Wochen gelten.