Kleine Kinder fragen daheim Mama oder Papa, ob sie irgendwas dürfen. bei der Messe übernimmt eine renommierte Anwaltskanzlei diese Rolle. Denn Essens Messe-Areal ist im Rahmen eines US-Leasing-Deals für Jahrzehnte an den Investor John Hancock ver- und prompt wieder zurückgemietet worden. Mit der Folge, dass Stadt und Messe nun immer die Amis fragen müssen, was sie mit den Hallen anstellen dürfen und was nicht.
In einer ersten Reaktion hat Tobias Geerling, Partner in der Münchner Rechtsanwalts- und Steuerberater-Kanzlei Weil, Gotshal & Manges LLP der Stadt signalisiert, was der Bürgerentscheid für das Vertragsverhältnis bedeutet. John Hancock, heißt es, habe sich stets kooperativ gezeigt „und ist nach unserer Einschätzung durchaus bereit, kaufmännisch/wirtschaftlich vernünftige Maßnahmen konstruktiv zu begleiten“. Es sei allerdings „eher unwahrscheinlich, dass der Investor hier (...) eine Generalabsolution zu nicht näher definierten Maßnahmen erteilt.“ Was bedeutet: Auch künftig muss die Stadt immer vorher fragen, was sie bauen darf und was nicht. Fest steht für Geerling aber schon jetzt: Eine Nutzungsänderung der Messehallen ist ebenso „unzulässig“, wie der Abriss von Gebäuden, ohne diese zu ersetzen.
Eine mögliche Verringerung der Ausstellungsfläche um tausende Quadratmeter wäre heikel: „Wenn insgesamt durch Ersatzbauten eine Aufwertung der Messe“ erfolge und der Wert erhalten bleibe, sei dies denkbar, schimmert durch. Sicherheitshalber müsse die Stadt aber das Ergebnis des Bürgerentscheids melden, demnächst die neuen Pläne vorstellen und im Detail das Okay einholen. Wie bei Mama und Papa.