Der Vorhang zu und alle Fragen offen? Das letzte Wort soll der Abschlussbericht jedenfalls nicht gewesen sein, den die Wirtschaftsprüfer der Kanzlei Husemann Eickhoff Salmen & Partner gestern dem Aufsichtsrat der Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) zur „EBE-Affäre“ vorlegten. Was in der achtseitigen Kurzfassung zu lesen steht, bestätigt aber zum Teil, was bislang als Behauptung des privaten Mitgesellschafters Remondis im Raum stand: Bei der EBE lief unter der Ägide des städtischen Geschäftsführers Klaus Kunze nicht alles sauber ab.

Auf immerhin rund 242 000 Euro beziffern die Wirtschaftsprüfer den wirtschaftlichen Schaden, welcher der EBE durch fragwürdiges Geschäftsgebaren entstanden sei. Nur einen Teil davon legen die Prüfer Kunze selbst zu Last. Warum der langjährigen EBE-Chef etwa trotz Dienstwagens noch einen Audi A 6 im Fahrzeugpool vorhielt, blieb den Wirtschaftsprüfern schleierhaft. Schaden: 26 000 Euro. Dass Kunze Eintrittskarten für Konzerte und Fußballspiele recht großzügig verteilte,und dies nicht nur an Mitarbeiter, sei hingegen nicht zu beanstanden. Dass sich nicht mehr nachvollziehen lässt, wer welche Karte bekommen hat, werteten die Prüfer als Pflichtverletzung des Geschäftsführers. Schaden: 10 000 Euro.

Ob Kunze den Vorsitzenden des Betriebsrates, Thomas Altenbeck, wissentlich in höhere Lohngruppen einstufte, als diesem zustanden, bleibt offen. Einen Anspruch auf die Zahlungen habe der Betriebsratschef jedenfalls nicht gehabt. Der EBE sei dadurch ein Schaden von 150 000 Euro entstanden – zuzüglich 13 000 Euro für einen Dienstwagen, den Altenbeck auch privat nutzte. Die Prüfer werten dies als Begünstigung. Zwei weitere Betriebsräte kamen in den gleichen Genuss. Schaden: rund 30 000 Euro.

Zurückhaltender zeigen sich die Prüfer, was den umstrittenen Beratervertrag angeht, den Kunze mit dem damaligen SPD-Ratsherrn Harald Hoppensack abgeschlossen hatte und der letzterem allein 2012 ein Salär von rund 212 000 Euro einbrachte. Einen Verstoß gegen das Vergaberecht erkannten die Wirtschaftsprüfer zwar nicht, wohl aber ein Vergehen gegen den Verhaltenskodex für Mitarbeiter der städtischen EVV von 2009. Die EBE hätte danach sehr wohl Vergleichsangebote einholen müssen. Ob Hoppensack sein Geld wert war, dazu äußern sich die Prüfer nicht. Um dies bewerten zu können, seien weitere Untersuchungen notwendig.

Das Kapitel EBE-Affäre ist damit nicht geschlossen. Mit dem vorliegenden Abschlussbericht geben die Gesellschafter sich nicht zufrieden. Ende März, so heißt es, soll die Geschäftsführung der EBE weitere Ergebnisse auf den Tisch legen.