Dass Wettbüros mitunter eine problematische Klientel anziehen, hat der Gesetzgeber erkannt. Um „sicherzustellen, dass die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt wird“, hat der Staat die Regelung von Glücksspielen übernommen.
So sieht die Änderung des Glückspielstaatsvertrages von 2012 vor, dass bundesweit nur 20 Anbieter eine Konzession für die Einrichtung von Wettbüros erhalten. Wer eine Konzession erhält, kann die Eröffnung einer Wettvermittlungsstelle beantragen; maximal 920 solcher Wettbüros dürfte es in NRW geben. Wer in Essen eines eröffnen möchte, müsste die Lizenz bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragen. „Wir haben keine einzige Genehmigung erteilt“, sagt ein Sprecher dort.
Sprich: Kein Essener Wettbüro hat eine Genehmigung. „Trotzdem hat das Ordnungsamt keine Handhabe gegen die Wettbüros“, sagt Renate Kusch vom Presseamt. „Es gibt hier eine rechtliche Grauzone.“
Im hessischen Innenministerium, das für die Vergabe der 20 Konzessionen zuständig ist, erklärt man den Missstand: In einem aufwendigen Verfahren habe man die Anträge von 77 Wettanbietern geprüft. Von ihnen nahmen 41 die erste Hürde, nun läuft Stufe 2 – und das kann dauern. „Die Anträge umfassen über 800 Einzelanforderungen.“ Erfüllen am Ende mehr als 20 Anbieter alle Kriterien, erhalten die „besten“ Anträge die Konzessionen. Bis dahin kann jeder Anbieter, der ein Wettbüro ohne Genehmigung betreibt, gegen eine Schließung klagen: „Solange der noch in unserem Auswahlverfahren ist, hat die Klage gute Erfolgschancen“, verrät ein Mitarbeiter des Ministeriums.