Wie groß am Ende der finanzielle Schaden ausfällt, den das umstrittene Geschäftsgebaren bei den Entsorgungsbetrieben ausgelöst hat, ob es überhaupt etwas gibt, was man vom Ex-Chef wird zurückfordern können oder gar müssen – diese Frage dürfte wohl erst im Schlussbericht der Wirtschaftskanzlei Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner GbR geklärt sein. Dazu, so hieß es jetzt als Zwischenstand, müsse man noch einige Fragen aufarbeiten. Das kann dauern, womöglich bis ins nächste Jahr.

Geklärt ist immerhin dies: Der üppig dotierte Beratervertrag des Ex-SPD-Ratsherrn Harald Hoppensack mit den Entsorgungsbetrieben ist in der Tat freihändig vergeben worden, ohne zuvor Konkurrenz-Angebote einzuholen. Das war im Prinzip rechtens, weil die EBE als Privatunternehmen am Markt agiert, widersprach allerdings dem Kodex für städtische Tochterfirmen. Die gezahlten Summen – über 200.000 Euro brutto allein 2012 – bewegten sich im üblichen Rahmen vergleichbarer Leistungen, allerdings will man einen vor einigen Jahren eingeführten deutlichen Sprung beim Tagessatz noch näher unter die Lupe nehmen.

Der Dienstwagen für den Betriebsrat steht auch weiterhin als unrechtmäßige Begünstigung im Raum, nach NRZ-Informationen wurde das Gefährt mittlerweile zurückgezogen. Auch die finanziellen Zulagen gelten als heikel.

Die Ticket-Geschenke für Geschäftspartner, Aufsichtsräte und Mitarbeiter sind im Prinzip okay, allerdings lässt die Aufzeichnung der Begünstigten sehr zu wünschen übrig. Die auch von der NRZ erwähnten Listen sind offenbar aus der Erinnerung heraus nachträglich von Mitarbeitern geschrieben worden, eine vollständige Liste, heißt es, gebe es nirgends. Hier sei ein klares „Organisations-Verschulden“ des ehemaligen Geschäftsführers Klaus Kunze erkennbar. Eine vollständige Auflistung, wer wann wie oft profitierte, wird es wohl niemals geben.

Keine Probleme haben die Prüfer damit, dass Kunze seinen medizinischen Check-Up über die Firma finanzierte, und selbst wenn er sich Dienstwagen und Handy über sein Ausscheiden bei der EBE hinaus gesichert hätte (Kunze machte einen Rückzieher), wäre das nicht zu beanstanden gewesen, finden die Prüfer.

Von echten Parteispenden, so wie Remondis dies beklagte, sind die Präsente für zwei SPD-Ortsvereine weit entfernt: Es habe sich um fast wertlose „Streuartikel“ gehandelt, kleine Geschenke für Tombolas und Verlosungen.

Sämtliche Erkenntnisse der Wirtschaftskanzlei gründen derzeit noch allein auf Unterlagen der Entsorgungsbetriebe, Klaus Kunze und Harald Hoppensack, gegen die von Seiten der Staatsanwaltschaft ermittelt wird, haben sich noch nicht geäußert. Auch andere Fragen sind noch im Schwange: Remondis hatte seinem Ursprungsschreiben von Mitte September noch ein weiteres hinterhergeschickt, in dem unter anderem ein Arbeitgeberdarlehen für den Betriebsrats-Vorsitzenden Thomas Altenbeck moniert wird. Das gab es nach NRZ-Recherchen tatsächlich in einer kleineren fünfstelligen Größenordnung und wurde dem Vernehmen nach in diesem Jahr zurückgezahlt.

Gerade noch rechtzeitig, um den Prüfern zuvorzukommen?

Manches am Gebaren der Entsorgungsbetriebe behält sein Geschmäckle, obwohl es gänzlich nach den Buchstaben des Gesetzes erfolgte. Dazu zählt vor allem die üppige Versorgung, die Ex-Geschäftsführer Klaus Kunze sich hatte angedeihen lassen, indem er sich Versorgungsbezüge als Lebensversicherung umwandeln ließ, um sie ungeschmälert kassieren zu können. Auch den Abschied aus der Geschäftsführung für die von ihm nebenamtlich geführte Stadttochter EVB ließ er sich fürstlich versüßen – dem Vernehmen nach mit einer abenteuerlich hohen Abfindung von 350.000 Euro.