. Viele Essener ärgern sich, dass auch denkmalgeschützte Gebäude als Behelfseinrichtungen für Asylbewerber genutzt werden sollen. Grundsätzlich steht dem aber nichts entgegen. So hat die Denkmalbehörde schon ihr Okay für eine solche Nutzung des Schulgebäudes an der Schwanhildenstraße in Stoppenberg signalisiert.

In der Diskussion über mögliche Standorte für Asylunterkünfte fragen auch viele Bürger nach dem Denkmalschutz. So weist Helgard Steinfurt aus Stoppenberg darauf hin, dass die frühere Dependance der Nikolausschule an der Schwanhildenstraße denkmalgeschützt sei. „Das kann auch die Stadt nicht einfach ignorieren oder aushebeln.“ Und Andreas Walter erinnert daran, dass der Standort bei einer ersten Überprüfung durch die Verwaltung als „nicht geeignet als Behelfseinrichtung“ eingestuft worden sei – auch wegen des Denkmalschutzes.

Die Sozialverwaltung teilt dazu mit, dass bei der ersten Prüfung viele Standorte auch deshalb als ungeeignet eingestuft worden seien, weil man sie nicht umgehend habe herrichten können. Anders gesagt: spätere Nutzung nicht ausgeschlossen. Walter hält das für Hinhalte-Taktik und bemängelt, „wie die Stadtverwaltung mit Bürgern umspringt“.

Die wieder betont, dass man natürlich die Denkmalbehörde zu den betroffenen Gebäuden befrage. Bei der Schule an der Schwanhilden-straße laute das Ergebnis, „dass es seitens der Denkmalbehörde keine Veranlassung gibt, die Nutzung als Behelfseinrichtung zu untersagen“. Diese Stellungnahme wird auch an die Bürger weitergeleitet, die auf der Sitzung der Bezirksvertretung VI am Mittwoch Fragen zum Denkmalschutz hatten. Die Denkmalschützer erklären darin, dass weder Innen noch an der Fassade Eingriffe in die Substanz des Schulhauses geplant seien; also bleibe der historische Originalzustand erhalten. Eine Aufstellung von Duschcontainern auf dem Schulhof trage zwar nicht zur Verschönerung bei, lasse sich aber jederzeit rückgängig machen.

Schließlich nahmen einige Bürger an, das denkmalgeschützte Schulgebäude müsse in jedem Fall als Schule genutzt werden. Das trifft ebenfalls nicht zu: „Auch für Denkmäler sind Nutzungsänderungen möglich und üblich“, heißt es aus der Verwaltung: „Die Zeche Zollverein, die heute das Ruhrmuseum beherbergt, ist dafür ein prominentes Beispiel.“