Essen. .
Als Büroleiter des Essener Sozial-, Jugend- und Schuldezernenten Peter Renzel, ist Hartmut Peltz ein ausgewiesener Experte zum Thema Asyl in der Stadt.
Wie viele Asylbewerber leben momentan in Essen?
Zum Stichtag 20. September erhielten 2542 Menschen in Essen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wir haben im vergangenen Jahr rund 100 Personen in Wohnungen untergebracht, im laufenden Jahr sind es bis jetzt 134 Menschen. Momentan sind 1045 Menschen in Übergangswohnheimen untergebracht.
Bleiben wir bei den 1045 Asylbewerber in Unterkünften. Wo kommen sie her?
Die größte Gruppe – Stand 15. November – sind Serben (451). Die übrigen Asylbewerber kommen aus Mazedonien (167), Syrien (63), Bosnien-Herzegowina (61), dem Kosovo (42), Ägypten (40), der Russischen Föderation (33, hauptsächlich aus Tschetschenien), Afghanistan (18), dem Irak (16), Albanien (14), Nigeria (12), Guinea (11) und aus Pakistan (11). Dazu kommen 106 Asylbewerber aus 27 weiteren Nationen.
Wie sieht es mit den Kapazitäten in den Übergangswohnheimen aus?
Wir haben zehn reguläre Wohnheime, dazu nutzen wir vorübergehend ein als Aussiedlerunterkunft gewidmetes Haus. Alle Häuser sind derzeit komplett belegt. Dazu kommen die beiden Behelfseinrichtungen in Dilldorf und in Frintrop. Das Haus in Dilldorf ist mit 78 von 80 Plätzen voll belegt, das in Frintrop hat mit 89 von 135 Plätzen noch Kapazitäten frei. Dort sind derzeit überwiegend Familien untergebracht.
Was muss die Stadt Essen monatlich für einen Asylbewerber aufbringen?
Alleinstehende erhalten monatliche Transferaufwendungen in Höhe von 354 Euro ausgezahlt. Bei zwei Erwachsenen sind es 318 Euro für jeden, jeder weitere erwachsene Haushaltsangehörige erhält 283 Euro. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen 274 Euro, Kinder von sechs bis 13 Jahren 242 Euro und jüngere 210 Euro. Diese Sätze sind nur leicht geringer als die Sätze für Hartz-IV-Empfänger. Dazu kommen natürlich weitere Leistungen, die nicht direkt ausgezahlt werden.
Welche Leistungen sind das?
Asylbewerber bekommen Unterkunft, Heizung und Strom gestellt – egal ob sie im Übergangswohnheim oder in einer Wohnung leben. In den Behelfseinrichtungen gibt es aufgrund der baulichen Gegebenheiten einen Unterschied: Die Asylbewerber bekommen weiterhin alle Leistungen, etwa für Bekleidung oder Hygieneartikel, in bar ausgezahlt. Da aber kein Kochen in den Behelfseinrichtungen möglich ist, ziehen wir die Essensversorgung ab. Das ist ein Betrag zwischen 90,60 und 168,27 Euro. Er richtet sich nach der bereits beschriebenen Staffelung.
Das Gespräch mit Hartmut Peltz führte Pascal Hesse, Mitarbeiter der NRZ-Stadtredaktion Essen.