Essen.. Kerzenlicht statt Strom: Weil eine Essenerin ihre Strom-Nachzahlung nicht rechtzeitig bezahlt hat, drehte Anbieter RWE den Strom ab. Das Unternehmen sperrt sich aber gegen eine Ratenzahlung, die die Schuldnerin angeboten hatte.

Nina D. (Name geändert) hat seit Wochen keinen Strom mehr. Ende August hatte der Essener Energieversorger RWE der 27-Jährigen den Strom abgeklemmt, weil sie die geforderte Nachzahlung von rund 650 Euro trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen hatte. Nina D. ist alleinstehend und hat zwei Kinder, sechs und acht Jahre alt, lebt von Hartz IV.

Als Nina D.s Bekannte Dagmar Jöckel diese Woche erstmals von dieser Geschichte erfuhr, klemmte sie sich sofort ans Telefon. „Da muss etwas passieren. Das geht doch so nicht“, sagte sich die 58-Jährige. Sie beschloss, den ausstehenden Betrag aus der eigenen Tasche an den Energieversorger zu zahlen. Den Mitarbeitern im RWE-Kundencenter bot sie daher an, den Betrag in zwei Raten zu überweisen. Einen Teil sofort, den nächsten am Ende des Monats. „Ich hätte zwar das Geld, kann mein Konto aber auch nicht ausreizen“, sagt sie.

RWE blieb hart

Doch im Kundencenter blitzte sie mit dem Angebot ab. Entweder die Summe sofort oder gar nicht, sagte man ihr. „Ich habe mit Engelszungen geredet“. Aber RWE blieb hart. Dagmar Jöckel war entsetzt: „Das ist doch nicht fair.“ In ihrer Hilflosigkeit wandte sie sich an die WAZ-Redaktion.

Hilfsangebote für Betroffene



Menschen mit Stromschulden können sich an die Verbraucherzentrale wenden. Sie sucht u.a. das Gespräch mit dem Versorger, um eine Lösung zu finden: 22 53 20



Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom und somit Kosten sparen wollen, sind auch die Stromsparhelfer der Neuen Arbeit der Diakonie Essen eine Anlaufstelle.  52 32 622

Auch bei Nina D. ist der Schuldenberg wegen der Kosten für die Stromsperre weiter gewachsen. Statt der rund 650 Euro schuldet sie RWE nun exakt 829,16 Euro. RWE-Sprecher Schultebraucks lenkt jedoch ein: „Ich finde das eine nette Geste von Frau Jöckel.“ Deshalb wolle man in diesem Fall eine Ausnahme machen: Wenn sie 429,16 Euro jetzt und die restlichen 400 Euro am Monatsende begleiche, dann werde man den „Wiederanschluss“ mit Zahlung der ersten Rate anweisen.

„Der Frau und den Kindern muss doch geholfen werden“

Dagmar Jöckel ist trotz des gestiegenen Betrages nach wie vor dazu bereit, das Geld ihrer Bekannten vorzustrecken: „Der Frau und den Kindern muss doch geholfen werden.“

Doris Grzegorczyk, Beraterin bei der Essener Verbraucherzentrale: Der Versorger habe das Recht, die Summe in einem Rutsch zu verlangen. Betroffene wie Nina D. sollten sich ans Jobcenter oder das Amt für Soziales und Wohnen wenden. Die Ämter würden dann meist die Beträge vorstrecken und man könne sie dann in kleinen Raten abzahlen.