„Ein Unfallgeschehen im Nachhinein zu rekonstruieren, ist immer schwieriger, als direkt vor Ort“, sagt Polizeisprecher Peter Elke. Nichtsdestoweniger könne man Strafanzeigen auch noch später stellen. „Allerdings muss sie entweder persönlich vom Betroffenen oder von einem beauftragten Anwalt eingereicht werden“, so Elke, „deswegen konnten die Beamten die telefonische Anzeige des Ehemannes nicht aufnehmen“.

„Strafanzeigen können auch schriftlich formuliert und direkt an die Staatsanwaltschaft geschickt werden“, ergänzt Helmut Knop, Essener Anwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht.

Ob Leinenzwang besteht, ist eigentlich unerheblich. Denn im Landeshundegesetz heißt es: Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.