Martin Niklas, Essener Fachanwalt für Mietrecht, hält den Fall für justiziabel: „Eine Mietminderung von 40 Prozent für den Zeitraum ist sicherlich vor Gericht zu erstreiten“, sagt er.

Ob Mieter, die bereits ins Hotel gezogen sind, einen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten haben, müsse ebenfalls ein Gericht entscheiden.