Essen. . Zwei Firmen dürfen im Auftrag der Entsorgungsbetriebe alte Kleider und Schuhe sammeln. Wer darüber hinaus für gemeinnützige Zwecke sammelt – oder gewerblich – muss dies anmelden.

Nexhip Gjikolli, Chef der Firma Textil Recycling Nord, darf in Essen mit seiner Firma offiziell Schuhe und alte Kleider sammeln. „Diesen Auftrag für Essen haben wir in einer ordentlichen eu­ropaweiten Ausschreibung gewonnen, als eines von zwei Unternehmen“, betont er. Dass dennoch immer wieder Mitbewerber „in der Stadt wild sammeln“, ärgert ihn sehr. „Denn wir haben schließlich in neue Container investiert und Kosten, die erst einmal erwirtschaftet werden müssen.“ Außerdem müsste seine Firma genau nachweisen, wie die Alttextilien verwertet werden, „andere tun das nicht“, so Gjikolli. Gemeint sind Firmen, die ohne Genehmigung der Stadt ungefragt Körbe, Säcke, Eimer oder selbst Container vor Haus- und Wohnungstüren oder auf Fußwege stellen – mit der Bitte dort Schuhe und Alt-Textili­en einzuwerfen. „Das ist nicht gut, das muss von den Städten geahndet werden“, so der Entsorger.

Gegen Sammelaktionen von gemeinnützigen Trägern hat er hinge­gen nichts. Gjikolli: „Die dürfen und sollen für ihre Zwecke sammeln und für ihre Kleiderkammern.“

Was erlaub ist und was nicht, weiß Martin Rätzke vom städtischen Presseamt: „Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von Schuh- oder Altkleider aus Haushalten sind spätestens drei Monate vor ihrer Aufnahme anzuzeigen.“ Bei der Stadt ist dies im Regelfall die Untere Abfallwirtschaftsbehörde. Diese Anzeigepflicht bestehe fürs Aufstellen jeglicher Behältnisse aller Art und Größe – etwa Wäschekörbe, Eimer oder Container. Nicht erforderlich sei ei­ne Anmeldung beim Ordnungsamt.

Auch wer auf privatem Grund und Boden Behälter aufstellen will, müsse eine Erlaubnis einholen – entweder beim Grundstückseigentümer oder auf öffentlichen Flächen bei der Stadt. Zuständig ist das Amt für Straßen und Verkehr. Rätzke: „Grundsätzlich ist ein abfallrechtliches Anzeigeverfahren für solche Sammlungen erforderlich.“ Denn das schreibe das Kreislaufwirtschafts-Gesetz vor. Wer gewerblich sammelt, müsse zudem die genauen Verwertungswege offenlegen. „Das ist auch gut so“, so Entsorger Gjikolli, „sonst landen unbrauchbare Textilien am Ende womöglich im Wald oder sonst wo.“

Gemeinnützig sammeln

Wer alte Kleider und Schuhe für gemeinnützige Zwecke sammeln möchte, muss dies spätestens drei Monate vorher bei der Stadt anzeigen. Dabei müssen Angaben über die Größe und Organisation des Trägers der gemeinnützigen Sammlung sowie gegebenenfalls des Dritten, der mit der Sammlung beauftragt wird, angegeben werden. Dazu kommen Angaben über Art, Ausmaß und Dauer der Altkleider-Sammlung.

Nachdem die Stadt die Angaben geprüft hat, wird eine Stellungnahme bei den Entsorgungsbetrieben Essen eingeholt. Dort wird geprüft, ob der Sammlung öffentlich-rechtliche Interessen entgegenstehen.