Nicht alle Straßenschäden sind Sache der Stadt. Oft sind die Eigentümer in der Pflicht. Wie im Fall der Rüttenscheider Straße können sich solche „ordnungsbehördlichen Verwaltungsverfahren“, wie sie im Bürokraten-Deutsch heißen, schnell in die Länge ziehen. „Das Ordnungsrecht sagt, dass man zuerst das mildeste Mittel nehmen muss“, so Renate Kusch vom Stadtpresseamt. In einem ersten Schritt klärt die Verwaltung, ob eine Gefahr besteht. Wenn Gefahr besteht, dann kann die Stadt eine „Ersatzvornahme“ veranlassen. Das heißt: Sie beseitigt den Schaden, der Eigentümer bezahlt die Rechnung. Ist das nicht so, dann kann es dauern. Denn in einem zweiten Schritt wird zunächst Kontakt mit dem denjenigen aufgenommen, der den Schaden beseitigen muss. Dabei gibt es Fristen. Wie lang sie sind, das entscheidet der Sachbearbeiter nach eigenem Ermessen. Reagiert der Eigentümer nicht, wird ein Zwangsgeld angedroht. Das können schnell mal 5000 Euro sein. Meistens hilft das, ansonsten wird das Zwangsgeld per Gerichtsvollzieher eingetrieben, so Kusch. Als letzter Schritt bleibe der Stadt die Erzwingungshaft.