Essen.

Als der Stadtverband der Kleingartenvereine im vergangenen Jahr in Person seines Vorsitzenden Heinz Schuster den Kooperationsvertrag mit der Stadt mit Pauken und Trompeten kündigte, da war das Tischtuch zwischen den langjährigen Partnern zerrissen. Der Ärger ist mittlerweile verhallt. Inzwischen haben beide Seiten zu Nadel und Faden gegriffen und sich auf eine Fortsetzung der Partnerschaft verständigt. Wie, das regelt ein neuer Generalpachtvertrag, mit dem sich der Rat der Stadt noch in diesem Monat befassen wird. Dabei geht es auch um den Stein des Anstoßes, um die Frage also, wer für Straßenbaubeiträge aufkommt, sollten an einer Kleingartenanlage Zuwege, Bürgersteige oder Kanalrohre erneuert werden.

Die Frage ist schnell beantwortet: Der städtische Eigenbetrieb Grün & Gruga zahlt und zwar ganz gleich, ob es sich um städtische Kleingärten handelt oder um solche der privaten Kleingarten- Grund- und -boden GmbH handelt. Gängige Praxis sei dies bereits seit 2010, als Grün & Gruga für so genannte Härtefälle aufkam. Nun wird diese Gleichbehandlung von städtischen und privaten Gärten in Vertragsform gegossen. Die von Heinz Schuster so oft beklagte Zweiklassengesellschaft im Kleingartenwesen hätte sich damit erledigt. Schuster selbst zeigt sich „zeitgemäß“ zufrieden. Soll heißen: Mehr war nicht drin.

Resolution des Rates aus 2010

Aufhorchen lässt allerdings der argumentative Unterbau der Vereinbarung. Die Stadt stützt sich auf eine Resolution des Rates von 2010 das Land möge die Kleingärtner von der Zahlung von Straßenausbaubeiträgen befreien. Bislang ist besagte Resolution in Düsseldorf nicht auf Gehör gestoßen und man fragt sich, welche wie auch immer gefärbte Landesregierung dem Appell denn nachkommen will. So lange es dabei bleibt, zahlt Grün & Gruga bei den Beiträgen de facto drauf.

Gespart wird laut Vertrag dafür an anderer Stelle und zwar durch eine gemeinsame Geschäfts- und Verwaltungsstelle, angesiedelt beim Stadtverband, wo der Schreibtisch eines Mitarbeiters von Grün & Gruga stehen wird. Der städtische Zuschuss an die Kleingärtner sinkt dadurch von 290 000 Euro auf 213 000 Euro pro Jahr.