Auf Privatflächen, etwa in Schaufenstern, darf plakatiert werden, wenn der Eigentümer es erlaubt. Wer auf öffentlicher Fläche klebt, muss eine Genehmigung des städtischen Betriebes, etwa Grün & Gruga oder Amt für Straßen und Verkehr, einholen.

Wo stört Sie der Wildwuchs? Schreiben Sie uns: redaktion.stadtteile-essen@waz.de