Der seit 1. August geltende Schuldenerlass für säumige Beitragszahler in der Krankenkasse könnte in Essen vielen Menschen helfen. Allein die Schuldnerhilfe Essen zählte in diesem Jahr 120 Betroffene, die sich mit Hilfe des neuen Gesetzes von ihren Beitragsschulden befreien können, so der Leiter der Schuldnerhilfe Essen Wolfgang Huber.

Nach Einschätzung des Vereins sind in erster Linie Selbstständige und ehemals Selbstständige von diesen Zahlungsproblemen betroffen. Sie machen zwischen 15 und 20 Prozent der Ratsuchenden bei der Essener Schuldnerhilfe aus, heißt es. „Das neue Gesetz“, so Huber, „stellt eine deutliche Entlastung für die Beitragszahler dar. Es ist für viele Betroffene die einzige Möglichkeit, einer dauerhaften Zahlungsunfähigkeit zu entkommen.“

Betroffene mit Beitragsschulden können seit gestern bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Erlass von Beitragsrückständen stellen. Allerdings gibt es diese Möglichkeit nur bis zum Jahresende. Seit Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2007 waren bei vielen Versicherten horrende Beitragsschulden aufgelaufen. Ursache war die Rechtslage: Wer nicht versichert war, musste aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht beim Eintritt in eine Krankenkasse alle Beiträge für nichtversicherte Zeiträume nachzahlen. Hinzu kam ein Säumniszuschlag von 5 Prozent. Diese „Horrorzinsen“ wurden nun auf ein Prozent monatlich gesenkt.

Sowohl die rückständigen Beiträge als auch die Säumniszuschläge können erlassen werden. Dies gilt auch für unversicherte Personen, die sich bis zum 31. Dezember diesen Jahres noch bei einer Krankenkasse anmelden. Für privat Versicherte gelten ähnliche Regelungen. Bis Ende 2013 wird kein „Prämienzuschlag“ erhoben, wenn bislang unversicherte Personen verspätet einen Versicherungsvertrag abschließen. Offene Prämienzuschläge aus Altverträgen werden erlassen.