Essen. Weil seine Ex-Freundin mit ihm Schluss gemacht und einen neuen Partner hatte, lauerte ein 19-jähriger Essener ihr auf, zog an ihren Haaren und beleidigte sie. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldstrafe. Vor Gericht hatte der junge Mann die Beleidigung zwar eingeräumt - im Unrecht wähnte er sich aber nicht.
Das Wort “Schlampe“ ist auch schon eine Beleidigung. Daran erinnerte ein Essener Richter einen Verteidiger, der für seinen Mandanten Freispruch gefordert hatte. Dabei hatte dieser gestanden, seine Ex-Freundin mit „Schlampe“ tituliert zu haben.
Einsichtig ist er nicht, bezichtigt seine Ex-Freundin der Lüge. Aber der Essener Amtsrichter Emmerich Zellhorn glaubt der 19-Jährigen, dass sie von dem 24 Jahre alten Angeklagten beleidigt und körperlich verletzt wurde. Eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro (90 Tagessätze) hält er aber für ausreichend.
Im Urteil belehrt Zellhorn noch kurz Verteidiger Peter Strüwe. Dieser hatte Freispruch von allen Anklagevorwürfen gefordert. Dabei hatte der Angeklagte durchaus eingeräumt, seine frühere Freundin als „Schlampe“ tituliert zu haben. Zellhorn: „Dieses Wort ist natürlich eine Beleidigung.“
An den Haaren aus dem Haus gezogen
Etwa fünf Monate vor der Tat am 21. Februar im Essener Stadtteil Schonnebeck hatte die 19-Jährige die einjährige Beziehung mit dem Angeklagten beendet. Er hatte sich aber weiter Hoffnungen gemacht, bedrängte sie nach ihren Worten nahezu täglich mit Anrufen und SMS, lauerte ihr nach der Arbeit und am späten Abend im Hausflur auf.
Am 2. Februar muss er wohl entdeckt haben, wo der neue Freund der jungen Frau wohnt. Laut Anklage schellte er Sturm. Als die 19-Jährige öffnete, soll er sie an den Haaren gepackt und sie durchs Treppenhaus nach draußen gezerrt haben. Als sie umknickte und sich am Knie verletzte, hätte er sich auf sie gesetzt und sie als „Schlampe“ beschimpft. Kurz danach ließ er ab von ihr.
Angeklagter erzählt unplausible Geschichte
Der 24-Jährige bestreitet. Das fängt damit an, dass er meint, die Beziehung sei gar nicht beendet gewesen. Eher zufällig will er ihr Auto vor dem Haus gesehen und deshalb dort angeschellt haben. An den Haaren will er sie auch nicht gezogen haben.
Sie habe darum gebeten, nach draußen zu gehen, um dort zu reden. Dort sei sie umgeknickt. „Ich fühlte mich verarscht, weil sie umknickte“, sagt er und zieht sich damit endgültig den Unwillen des Richters zu, der diese Geschichte insgesamt „wenig plausibel“ findet. Schließlich räumt der Angeklagte ein, dass die 19-Jährige ihm zuvor aus dem Weg gegangen sei und er sie tatsächlich „Schlampe“ genannt hatte.
Die Aussage der jungen Frau hört sich logischer an. Sie zeichnet das Bild eines Stalkers, der sie bedrängte, der nicht an das Ende der Beziehung glaubte. Aber sie räumt auch ein, dass sie keinen ganz deutlichen Schlussstrich gezogen habe: „Ich sagte zu ihm, ich wolle erst einmal Ruhe haben.“ Die Schilderung der Tat selbst wird von ihrem damaligen Freund unterstützt.
Zweifel an der Schuldfrage hat Richter Zellhorn nicht. Strafmildernd berücksichtigt er aber, dass die 19-Jährige die Beziehung nicht ganz beendet und der Angeklagte sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe.