Lügnerin musste sie sich nennen lassen. Eine Verschwörung hatte der 32 Jahre alte Burgaltendorfer ihr sogar unterstellt. Doch zum Schluss gestand er vor dem Schöffengericht, die 29-jährige Bekannte auf ihrer Geburtstagsfeier in Überruhr sexuell missbraucht zu haben. Im Schlaf. Zu eineinhalb Jahren Haft mit Bewährung verurteilte ihn das Gericht.

„Sexueller Missbrauch einer Widerstandsunfähigen“ heißt das Delikt im Strafgesetzbuch. Ausgenutzt hatte der selbstständige Handwerker, dass die Gastgeberin bei der Geburtstagsfeier am 2. Dezember wie bewusstlos in ihrem Bett schlief, weil sie offenbar zu viel Alkohol getrunken hatte. Er selbst hatte sich in der Nacht zwischen drei und sechs Uhr neben sie gelegt. Den Slip hatte er der jungen Frau ausgezogen und damit begonnen, sie zu missbrauchen.

Davon erwachte sie, schrie ihn an. Tatsächlich ging er sofort, entschuldigte sich auch. Am Dienstag vor Gericht wollte er von einer Entschuldigung aber nichts mehr wissen. Er sei in der Wohnung eingeschlafen, erzählt er. Irgendwann sei er dann aufgestanden und habe sich zu der jungen Frau ins Bett gelegt.

Täter beschuldigt sein Opfer

Sie sei wach gewesen, „gegenseitig haben wir uns befummelt“. Weiter sei es gegangen: „Irgendwann kam der Akt, dass wir gemeinschaftlich Sex hatten“. Richter Niklas Nowatius sucht klare Worte: „Sie sagen also, die Frau lügt.“ Der Angeklagte bestätigt das. Sein Verteidiger Burkhard Benecken nickt, als sei kein Zweifel erlaubt.

Die Aussage der Frau, die nicht öffentlich gehört wird, schwächt die Position des Angeklagten. Überzeugend muss sie geklungen haben, heftig weinte sie dabei. Als dann noch ihr Ex-Freund berichtet, was er am Morgen nach der Tat von ihr gehört hatte, nutzt Burkhard Benecken eine Pause, um mit dem Mandanten zu sprechen.

Endlich. Denn danach räumt dieser die Tat plötzlich ein. Worte der Entschuldigung findet er nicht.

Während der Tat stark alkoholisiert

Eineinhalb Jahre Haft mit Bewährung, in diesem Punkt sind sich die Prozessbeteiligten angesichts des späten Geständnisses einig. Strafmildernd wertet das Gericht, dass der Angeklagte selbst auf der Feier erheblich Alkohol getrunken und außerdem wohl auch Haschisch geraucht hatte.