Arbeitnehmern mit Schulden bleibt seit gestern mehr in der eigenen Tasche. Die unterste Pfändungsfreigrenze ist von 1029 auf knapp 1050 Euro angehoben worden. Je nach Einkommen und Unterhaltspflicht des Schuldners staffeln sich die monatlichen Beträge nun neu.

Die Pfändungsfreigrenze besagt, wie viel Geld ein verschuldeter Arbeitnehmer behalten darf, falls sein Einkommen gepfändet wird. „20 Euro im Monat mehr hört sich zwar nicht viel an. Für viele Betroffene ist das aber viel Geld“, berichtet Wolfgang Huber, Leiter der Essener Schuldnerhilfe. Aus seiner Sicht ist das ein klares Signal, dass sich Arbeit und Leistung auch im Falle einer Überschuldung lohnen.

Viele Betroffene jedoch würden die Pfändungstabelle, aus der hervorgeht, wie viel vom Lohn an die Gläubiger geht, gar nicht kennen. „Die meisten denken, dann ist alles weg.“ Bei einer vierköpfigen Familie etwa ist das Einkommen erst ab 1880 Euro pfändbar. „In unseren Beratungsgesprächen reagieren viele erleichtert, wenn sie hören, dass ihre Existenz nicht gefährdet ist“, so Huber. 1200 bis 1300 Menschen wenden sich pro Jahr neu an die Essener Schuldnerhilfe, weil sie Beratung suchen. „Pfändung ist dabei bei fast allen ein Thema.“

Huber rät, dass Arbeitnehmer darauf achten sollen, ob Arbeitgeber die neue Pfändungsfreigrenzen beachten.