Nach einer langen Schlechtwetterperiode sind dieser Tage bis zu 34 Grad vorhergesagt. Wer nun auf Hitzefrei für Arbeitnehmer spekuliert, wird enttäuscht, sagt Ulrich Kanders, der Geschäftsführer des Essener Unternehmensverbandes (EUV) und Anwalt für Arbeitsrecht. „Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass keine Gefahr für die Gesundheit der Arbeitnehmer besteht.“ Die EUV-Mitgliedsfirmen würden bei Hitze schon mal die Arbeitszeit flexibler regeln oder den Dresscode lockern.

Die Arbeitsstättenverordnung verlange eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“, setze aber keine festen Höchstgrenzen, so Kanders. Als gesundheitsschädlich gelte erst eine Raumtemperatur von 35 Grad. „Wir empfehlen Arbeitgebern schon bei 26 Grad erste Maßnahmen zu treffen, z.B. den Sonnenschutz verbessern.“ Die meisten Chefs seien kulant – und sei es, dass sie mal eine Runde Eis spendieren.