Essen. . Gegen die Stimmen von Linken und „Essen steht AUF“ hat der Rat der Stadt beschlossen, das Bürgerbegehren „Kulturgut“ für „nicht zulässig“ zu erklären.
Formell ist der erste Schlussstrich gezogen: Gegen die Stimmen von Linken und „Essen steht AUF“ hat der Rat der Stadt gestern beschlossen, das Bürgerbegehren „Kulturgut“ für „nicht zulässig“ zu erklären, weil das Quorum von 13.649 Unterstützern um 75 Unterschriften verfehlt wurde. Da die Stadt dabei auch 372 Einträge als unvollständig wertete, bei denen allein das Geburtsdatum fehlte, steht die Möglichkeit einer Klage durch die Initiatoren im Raum.
Die Entscheidung dafür ist noch nicht gefallen, wie gestern Anabel Jujol, eine der Vertretungsberechtigten der NRZ sagte: „Wir müssen noch klären: Haben wir als Privatleute das Geld, die Kraft, die Nerven, das durchzuziehen?“ Immerhin sieht man sich auch „in der Verantwortung, für folgende Bürgerbegehren Weichen zu stellen“. Ein erster Geldgeber scheint zudem gefunden: Essens Piratenpartei will sich nach eigenem Bekunden an den Kosten einer Klage beteiligen, falls die Initiative „kulturgutEssen“ dies wünscht.