In Absatz 1 des § 20 der Friedhofssatzung heißt es: „Grabstätten Verstorbener, die sich um die Stadt Essen besonders verdient gemacht haben, können durch den Rat der Stadt Essen zu Ehrengräbern erklärt werden. Die Anlage und Unterhaltung der Ehrengräber obliegt der Friedhofsverwaltung.“
Da die Formulierung im Ältestenrat als zu unverbindlich angesehen wird, soll laut NRZ-Informationen ein Kriterienkatalog erarbeitet werden. Aktuell ist noch ein Antrag anhängig: Die Beratung über das Grab des Tanzpädagogen Kurt Jooss auf dem Bergfriedhof in Heidhausen wurde im Oktober 2012 vertagt.