Extremer Alkoholmissbrauch führte bei einem 52-jährigen Essener zu beginnender Demenz. Halluzinationen plagten ihn im Oktober vergangenen Jahres nahezu täglich.

Seine Angst vor drei wahnhaften Gestalten, die er vertreiben wollte, ließen ihn am Nachmittag des 16. Oktober im Badezimmer seiner Wohnung in der zweiten Etage eines Mehrfamilienhauses an der Kurfürstenstraße an drei Stellen Feuer legen. Zum Glück kam dabei niemand zu Schaden. Eine Gefahr für die Allgemeinheit ist der Mann, stellte gestern die VI. Strafkammer des Landgerichtes fest, und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

„Gibt es keine andere Möglichkeit“, wollte der Beschuldigte in seiner letzten Stellungnahme wissen. Aber die sah zur Zeit keiner der Prozessbeteiligten. Eine Unterbringung, ausgesetzt zur Bewährung, kam nicht in Frage.

Nicht nur mit Feuer wehrte er sich gegen die Fantasiegestalten, sondern er ging auch schon mit einem Messer auf sie los. Und, so Richterin Jutta Wendrich-Rosch, der 52-Jährige habe wenig Einsicht gezeigt. Aber, so fügte sie hinzu, das könne er womöglich auch gar nicht.

„Brandstiftung“, das führte Wendrich-Rosch im Urteil aus, „ist ein gemeingefährliches Delikt. Man kann die Folgen nicht abschätzen.“ Deshalb könne man das Risiko nicht eingehen, die Unterbringung zur Bewährung auszusetzen. „Wir haben hier die Interessen der Allgemeinheit zu schützen“, erklärte die Richterin. Aber sie versuchte dem Beschuldigten Hoffnung zu machen und ihn zu motivieren: „Sie können gut bei der Behandlung mitwirken.“ Das Gericht prüfe in regelmäßigen Abständen, wie es ihm gehe und ob Lockerungen möglich seien.