Auch diesen Winter hat die Deiler Mühle überstanden. Und einiges spricht dafür, dass es womöglich der letzte gewesen sein könnte, in dem Denkmalpfleger mit einiger Sorge auf das historische Gemäuer im Kupferdreher Deilbachtal blicken und sich einmal mehr die Frage stellen müssen, wie lange der Dachstuhl wohl noch trägt? Eine Sanierung ist zwar längst ins Auge gefasst, doch erst jetzt hat das Oberverwaltungsgericht in Gelsenkirchen den Weg dorthin freigemacht.

1552 wurde die Deiler Mühle erstmals urkundlich erwähnt. Damit ist der massive Steinbau an der Nierenhofer Straße Essens älteste noch erhaltene Wassermühle. Gemessen an ihrer fast fünf Jahrhunderte währenden Geschichte, ist ein Jahrzehnt ein sehr überschaubarer Zeitraum. Aber Zeit ist eben relativ.

Fast zehn Jahre sind ins Land gegangen, seit Pächter Franz Rüther, dessen Familie in der Deiler Mühle in der dritten Generation einen Futtermittelhandel betreibt, den Bau einer Lagerhalle ins Auge fasste. Im Gegenzug würde er die Mühle auf eigene Kosten instand setzen; vorausgesetzt, die Stadt überlässt das Objekt seiner Familie in Erbpacht. Aus Sicht der Stadt eine charmante Idee, müsste sonst sie für den Erhalt des Denkmals aufkommen. Auch die Denkmalpflege konnte sich mit diesem Kompromiss anfreunden, genügt dieser doch sowohl dem öffentlichen Interesse am Erhalt des Denkmals als auch dem wirtschaftlichen Interesse des Pächters.

Erst 2011 gab der Rat grünes Licht gegen massiven Widerstand aus Reihen der CDU, die im Bau der Lagerhalle eine „Beeinträchtigung öffentlicher Belange“ sah.

Beeinträchtigt fühlen sich auch Rüthers Nachbarn. Deren Beschwerde gegen das Erteilen der Baugenehmigung aber wies das OVG im Eilverfahren jetzt auch in zweiter Instanz zurück. Das Gericht sah weder einen Verstoß gegen das so genannte Rücksichtnahmegebot, noch vermochte es zu erkennen, dass die geplante Lagerhalle den benachbarten Deilmannshof in seinem Denkmalwert schmälere, erklärte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Im Hauptverfahren habe der Kläger seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen daraufhin zurückgezogen. Aus juristischer Sicht könnte die Halle damit gebaut werden.

Offiziell habe er noch nichts gehört, sagt Franz Rüther, der an dem Rechtsstreit nicht beteiligt war. Alsbald wolle er sich mit der Stadt ins Benehmen setzen. „Wir sind uns ja seit einiger Zeit einig. Das Sanierungskonzept steht.“ Da eine Instandsetzung im laufenden Betrieb nicht möglich sei, will Rüther zunächst die Lagerhalle bauen. Dann gehe es an die Mühle. Es sei denn, es tun sich doch noch Stolpersteine auf, unkt Rüther. Der Erbpachtvertrag sei schließlich noch nicht unterzeichnet...