Nach dem Bericht über Susanne Fisch bot auch die Essener Stiftung Westermann-Westdorp Hilfe an. Sie übernimmt nun etwa Kosten für Pflegepersonal und Unterkunft, wenn Susanne Fisch zur Hundehalter-Schulung fährt.

Die Contergan-Stiftung (1972 per Gesetz gegründet) trägt Kosten für Assistenzhunde nicht. Krankenkassen auch nicht, weil ein Hilfsmittel die Behinderung im gesamten Alltag ausgleichen müsse. Laut Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen kann „ein Hund die Arme bei der Körperpflege nicht ersetzen“. Blindenführhunde jedoch gelten als orthopädisches Hilfsmittel.