Essen. . Der Wille allein zählt nicht: An der Haltestelle Bamlerstraße wollte ÖPNV-Nutzer Michael G. ein Zusatz-Ticket ziehen. Doch der Automat wollte seinen 20-Euro-Schein nicht. Das erforderliche Kleingeld hatte G. nicht, stieg trotzdem in eine Bahn der U 17 - und wurde „erwischt“. Die Evag fordert von ihm nun 20 Euro Strafgebühr - zurecht, sagt das Unternehmen.

Eigentlich hat Michael G. an diesem Tag fast alles richtig gemacht: Der 33-jährige kommt von einem Bewerbungsgespräch. An der Haltestelle Bamlerstraße will G. in eine Bahn der U 17 einsteigen, er hat ein Abo von den Wuppertaler Stadtwerken und will ein Zusatz-Ticket lösen, um ordnungsgemäß nach Hause zu kommen.

Sein Pech: Der 20- und der 50-Euro-Schein im Display sind durchgestrichen, entsprechend verweigert der Automat die Annahme von dem, was G. zu diesem Zeitpunkt noch im Portemonnaie hat: einem 20-Euro-Schein.

„Mein Kleingeld hat nicht gereicht.“ Der 33-Jährige dokumentiert das Wieder-Ausspucken des Scheins durch den Automaten auch noch mit seiner Handy-Kamera.

„Das Video hat den gar nicht interessiert“

Sein Pech: G. steigt trotzdem in die Bahn - und gilt der Evag jetzt als „Schwarzfahrer“. Es hilft nichts, dass er dem Kontrolleur in der U 17 die Aufnahme aus dem Handy zeigen will: „Das Video hat den gar nicht interessiert.“ Der Kontrolleur verweist G. ans Evag-Kundencenter im Hauptbahnhof.

Dort sind die Mitarbeiter laut G. zwar freundlich, können aber nicht weiterhelfen, und verweisen ans Beschwerdemanagement. Ein Briefwechsel entwickelt sich. Erst soll G. 40 Euro bezahlen, dann wird die Strafe auf 20 Euro reduziert, auf seiner grundsätzlichen Forderung aber beharrt das Unternehmen.

„Kundenunfreundlich“, ärgert sich G., als er noch überlegt hat, ob er die Strafe zahlen soll. Als er sich mit einem „gewöhnlichen“ Schwarzfahrer auf eine Stufe gestellt fühlt.

„Wir haben Ansprüche und werden die einfordern und die sind auch berechtigt“

Aus ihrer Sicht hat die Evag alles richtig gemacht, sagt Sprecher Nils Hoffmann. Angefangen beim Kontrolleur: „Der darf kein Auge zudrücken.“ Bei dem im Raum stehenden Delikt handele es sich schließlich um einen Straftatbestand: das Erschleichen einer Beförderungsleistung. Kulanz habe das Unternehmen dadurch bewiesen, dass die Strafe für G. auf 20 Euro gemindert worden sei.

Auch interessant

Jedem anderen Kunden der Evag wäre es nicht anders ergangen, sagt Hoffmann. Rund um die Bamlerstraße gebe es genügend Geschäfte, in denen „Wechseln möglich gewesen wäre - zumindest in der Theorie“. Und das sei auch die Pflicht des Kunden, so legten es die Allgemeinen Beförderungsbedingungen fest.

Hoffmann: „Es ist keine lose Empfehlung, sich ein Ticket zu kaufen.“ Ein Teil-Ausfall der Schein-Annahme schützt davor nicht. Anders sehe die Lage nur bei einem Defekt des Ticket-Automaten aus.

In diesem Fall sei es erlaubt, bis zum nächsten größeren Verkehrsknotenpunkt, bei der Bamlerstraße etwa der Hauptbahnhof, zu fahren und dort nachzulösen. Deshalb gebe es aus Sicht der Evag auch keine Überlegungen, G. die Strafe zu erlassen, sagt Sprecher Hoffmann: „Wir haben Ansprüche und werden die einfordern und die sind auch berechtigt.“

„Ich habe etwas dazugelernt“

Das Zusatz-Ticket, das G. hätte ziehen wollen, hätte ihn drei Euro gekostet. Einen Tag, bevor die von der Evag gesetzte Frist abgelaufen wäre, setzte der 33-Jährige die Überweisung ab. Um der Evag die 20 Euro zahlen, deren Annahme der Automat des Unternehmens verweigert hatte.

Für den Fall, dass G. sich geweigert hätte, hatte die Evag ihm „Mehrkosten“ in Aussicht gestellt. Die 20 Euro gingen „für beide Seiten in Ordnung. Ich habe etwas dazugelernt“, sagt G. noch. Nach Essen dürfte er künftig mit dem nötigen Kleingeld in der Tasche reisen.