Essen. Das Essener Ordnungsamt warnt im Vorfeld, die Gesetzeslage am Gründonnerstag-Abend und Karfreitag unbedingt einzuhalten: Von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 6 Uhr, sind öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt. Auch dieses Jahr werden Mitarbeiter des Ordnungsamtes Kontrollen durchführen.
Am Gründonnerstag-Abend und Karfreitag kennt das Ordnungsamt kein Pardon. Amtsleiter Günther Kraemer wird auch dieses Jahr zu Ostern wieder seine Mitarbeiter nachts rausschicken, um das öffentliche Tanzverbot in Discos, Clubs und Kneipen an den stillen Feiertagen zu kontrollieren. Gesetz sei Gesetz. Betroffene Betreiber sollten sich unbedingt an die Vorgaben halten, um keine Bußgelder zu riskieren, warnt das Ordnungsamt schon im Vorfeld.
Von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 6 Uhr, sind sämtliche öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt. Vergangenes Jahr hielten sich jedoch nicht alle Essener Wirte an diese Bestimmung. Bei Kontrollen am Karfreitag stellte das Ordnungsamt fünf Verstöße fest, eine Veranstaltung im Club „Naked“ wurde von der Polizei sogar ganz beendet.
2000 Euro Strafe gezahlt
Für Geschäftsführerin Yu-Jin Chung hatte das teure Folgen: Knapp 2000 Euro habe sie an die Stadt letztlich als Bußgeld gezahlt. In diesem Jahr wird der Club in der Rottstraße am Karfreitag deshalb geschlossen bleiben, kündigt sie an. Zähneknirschend. Denn Clubbetreiber wie Frau Chung machen ihren Umsatz vor allem am Wochenende. Und gerade solche Tage wie Gründonnerstag und Karfreitag sind wegen des langen Wochenendes beliebte Partyabende für Nachtschwärmer.
In Bremen und Bayern beispielsweise wurde das Tanzverbot an Ostern 2013 gelockert. Auch Yu-Jin Chung hält es nicht mehr für zeitgemäß. „Ich habe das Thema aber satt, werde mich beugen“, sagt sie. Einen entsprechenden Hinweis auf der Internetseite, der bis gestern für eine Veranstaltung am Karfreitag warb, nahm sie wieder von der Seite. „Das war ein Fehler“.
Kulturveranstaltungen bekommen Freifahrtschein
Dennoch hat sie den Eindruck, dass die Stadt erst in jüngster Zeit das Tanzverbot stärker kontrolliere. Aus Geldmacherei?, fragt sie. Ihr Bußgeld nämlich wollte Chung vergangenes Jahr gerne an eine gemeinnützige Einrichtung spenden, schlug sie der Stadtverwaltung vor. Die habe das abgelehnt. Das Ordnungsamt hat bereits im Vorfeld einschlägig bekannte Clubs angeschrieben und nochmals aufgeklärt. So könne sich niemand darauf zurückziehen, er habe das nicht gewusst, hieß es.
Bei den Kulturveranstaltungen in der Stadt erwartet das Ordnungsamt hingegen keine Probleme. Das Programm der Einrichtungen ob Theater, Oper oder Kino sei überprüft worden - ohne Beanstandungen. Über die Osterfeiertage gelten zudem besondere Bestimmungen nach dem Ladenöffnungsgesetz. So müssen am Ostersonntag Geschäfte des „täglichen Kleinbedarfs“ geschlossen bleiben. Darunter fallen Blumenläden oder Bäckereien und Konditoreien.