Wen auch immer die Stadt am Ende als besten Anbieter kürt – er bindet sich mit dem Strom-Konzessionsvertrag bis zum Silvestertag des Jahres 2034. Nur die Stadt kann zum Ende des zehnten und noch einmal zum Ende des fünfzehnten Jahres den Vertrag kündigen, so sieht es zumindest der Vertragsentwurf vor.

Der atmet in all seinen Bestandteilen das Gefühl, dass sich nur die Dickschiffe der Energiebranche trauen sollten, das Stromgeschäft mit der Stadt zu wagen. Kein Wunder, dass sich dieser Tage die Bürgerinitiative EnergieNetzRheinRuhr, kurz: „ENeRRgisch“, mit einem offenen Brief an Oberbürgermeister Reinhard Paß zu Wort meldet. Darin appelliert man an den Rat, in den Konzessionsvertrag eine ergänzende Bestimmung aufzunehmen, nach der sich fünf Jahre nach Start des Vertrages, also ab 2020, Bürger in Form einer „Bürgernetzgesellschaft“ am Netzkauf beteiligen können.

Gutachter wäre gefragt

Dabei lässt die Initiative durchblicken, dass sie sich eine frühzeitigere Möglichkeit gewünscht hätte, auch auf Bürgerebene in der Diskussion mitzumischen. So hätte es der Stadt etwa im Rahmen des Projektes „Essen 2030“ „gut angestanden“ eine Frage von so langfristiger Bindung der Stadtgesellschaft zu diskutieren.

Dabei ist, Bürgerbeteiligung hin oder her, längst noch nicht klar, wie teuer das 5250 Kilometer lange Essener Stromnetz – darunter 3450 Kilometer in Niederspannung – einen möglichen Käufer kommt. Der Preis, so bestätigte gestern die Eigentümergesellschaft Westnetz GmbH, eine RWE-Tochter, werde im Falle eines Wechsel-Falles durch ein gutachterliches Verfahren ermittelt.

Kenner der Materie aber wissen, mit welchen Zahlen sie zu kalkulieren haben. Wenn’s denn dazu kommt, wenn denn die Stadt Essen beim Strom überhaupt „von RWEg geht“. Denn Strom ist – Geld.