Essen. Eine Hartz-IV-Empfängerin drücken noch alte GEZ-Forderungen. Und ein Mann fühlt sich beim neuen Rundfunk-Beitrag doppelt abkassiert. Zwei Fälle, bei der die Essener Verbraucherzentrale half.

Die Reform der ehemaligen GEZ-Gebühr Anfang dieses Jahres hat der Verbraucherzentrale in Essen nicht weniger Arbeit beschert - im Gegenteil. Bei Berater Mirko Rogalla mehren sich seit einigen Wochen die Anfragen der Essener. Es geht dabei vor allem um die Befreiung vom neuen Rundfunkbeitrag, wie dieser Fall zeigt:

FALL 1:

Eine junge Essenerin sitzt Mirko Rogalla gegenüber. Sie hat rund 75 Euro GEZ-Schulden noch aus dem vergangenen Jahr. Woher diese kommen, weiß sie nicht. Sie bekommt Hartz IV - wäre eigentlich beitragsbefreit. Doch den Antrag für die Befreiung, den sie der GEZ per Brief geschickt haben will, der ist dort offenbar nicht angekommen. Einen Nachweis dafür hat sie nicht. Die Forderungen summierten sich und jetzt wollte die Stadtkasse im Auftrag der GEZ das Geld pfänden.

Die Verbraucherzentrale rät:

Mirko Rogalla kann der jungen Frau nur bedingt helfen. Mit dem Beitragsservice konnte er zumindest eine Ratenzahlung für die aufgelaufenen Schulden aushandeln. Rogalla rät: „Anträge am besten immer per Einschreiben schicken. So hat man einen Nachweis.“ Rogalla hat aber auch eine gute Nachricht für die Frau: Mit der Reform der GEZ-Gebühr sind die Befreiungs-Regeln nun etwas gelockert worden. Bislang galt die Befreiung erst ab dem Folgemonat des eingegangenen Antrags-Datums. Heißt: Wer im März den Antrag stellte, bekam erst zum 1. April die Befreiung, musste im März noch zahlen. Es kam also darauf an, den Brief rechtzeitig zu schicken. Das war nicht immer einfach, vor allem dann, wenn das Jobcenter die Hartz-IV-Bescheide spät verschickte. Denn um vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden, brauchten und brauchen die Antragsteller den Bescheid im Original oder als beglaubigte Kopie.

Seit 1. Januar nun haben Hartz-IV-Haushalte zwei Monate Zeit, um den Antrag einzureichen. Für die junge Frau heißt das, sie muss nicht so schnell fürchten, dass sie die Fristen verpasst und wieder neue Zahlungen auflaufen. Mirko Rogalla: „Das neue System orientiert sich mehr an der Realität“.Zusammen mit seiner Kundin füllte Rogalla gleich noch den aktuellen Befreiungsantrag aus. Bei der Verbraucherzentrale bekam sie auch die notwendige beglaubigte Kopie für ihren Hartz-IV-Bescheid - und das alles kostenlos.

Rogalla rät ihr zum Schluss trotz der neuen Fristen den Zeitrahmen für den nächsten Antrag nicht voll auszuschöpfen. „Falls etwas ist, haben Sie dann noch genügend Zeit, zu reagieren. Neben Hartz-IV-Empfängern müssen u.a. Asylbewerber, nicht bei den Eltern lebende Bafög-Empfänger und Taubblinde keine Rundfunkgebühr zahlen.

FALL 2:

Erzürnt nahm der Essener vor Mirko Rogalla Platz. Die GEZ (jetzt Rundfunkbeitragsservice) habe doppelt kassiert. Er wohne mit seiner Schwester in einer Wohnung und trotzdem wurde bei beiden vom jeweiligen Konto die Rundfunkgebühr von 17,98 Euro pro Monat abgezogen.

Die Verbraucherzentrale rät:

Rogalla konnte den Mann beruhigen. Grundsätzlich sei er im Recht: Seit dem 1. Januar bezahlt man die Rundfunkgebühr pro Haushalt - egal wie viele Fernseher/Radios in der Wohnung stehen. Es sei aber seitens des Beitragsservice sicher keine böse Absicht gewesen. Schließlich könne er nicht wissen, wer zusammenwohnt. Schließlich komme es auf die baulichen Gegebenheiten vor Ort an - also um die Frage: Wohnen beide in einer Wohnung oder am Ende doch in zwei. Um eine eigenständige Wohnung handelt es sich dann, wenn sie von einem eigenen Eingang durch ein Treppenhaus oder von außen betreten werden kann. Rogalla riet dem Mann, einen formlosen Brief zu schreiben und um Rückerstattung des zu viel gezahlten Beitrags zu bitten. Außerdem müsse er sich mit seiner Schwester einigen, wer künftig die Beiträge zahlt.