Gericht gibt Großmutter Bewährung

Es hätte schlimmer kommen können. Eigentlich müssen Straftäter, die maskiert und bewaffnet eine Bank überfallen, mehrere Jahre ins Gefängnis. Doch bei dieser Oma, 66 Jahre alt und nicht vorbestraft, hatte die VI. Strafkammer ein Einsehen, gab ihr zwei Jahre Haft mit Bewährung. Richterin Jutta Wendrich-Rosch: "Der Fall entspricht nicht dem typischen Bild eines Bankraubs, bei dem Strafen unter fünf Jahren ausgeschlossen sind."

"Hallo, ich wollte mich noch entschuldigen. Das bereue ich, dass ich den Mist gemacht habe", hatte die Dellwigerin zu der 52 Jahre alten Angestellten der Sparkassenfiliale in der Theaterpassage gesagt. Für diese war es eine unwirkliche Szene, bei der sie trotzdem Angst verspürte: Wie da am 10. November eine ältere Frau vor ihr stand und in der Tasche kramte. Eine Mütze mit Sehschlitzen hatte sie über den Kopf gezogen, legte eine Pistole auf den Tresen und einen Zettel: "Überfall, ich bin in Not, ich brauche Geld." Dann verlangte die Räuberin "große Scheine" und bekam insgesamt 4900 Euro. Vor der Sparkasse war der Raubüberfall auch schon beendet. Als die 66-Jährige hinter einer der Buden des Weihnachtsmarktes in ihrer Tasche kramte, nahmen zwei Sparkassen-Angestellte sie fest.

Verteidiger Volker Schröder legt für seine Mandantin vor Gericht ein Geständnis ab. Tablettensüchtig sei sie nach einem Bandscheibenvorfall und habe sich nach der Tat in einer Klinik entgiften lassen. Die ungeladene Gaspistole, so erklärt er, habe sie für eine Spielzeugpistole ihres Enkels gehalten. -ette