Frühmorgens um vier Uhr war die 20-jährige Essenerin am 4. Oktober vergangenen Jahres wie üblich auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz in einer Bäckerei. An der Porschekanzel wurde sie von einem Paar überfallen, mit einem Schlagstock ähnlichen Gegenstand bedroht und um 15 Euro beraubt. „Seitdem habe ich Todesangst, wenn ich zur Arbeit laufe“, sagt sie als Zeugin vor Gericht. Täter sind Frank S. (42) und seine Freundin Sarah S. (24). Die XVI. Strafkammer verurteilte ihn wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung zu zweieinhalb Jahren, sie zu zwei Jahren und vier Monaten Haft.
Erschütternde Szenen spielen sich im Gerichtssaal ab. Nach zwei Sätzen auf dem Zeugenstuhl geht für die zierliche junge Frau erst mal nichts mehr: Sie schluchzt heftig und braucht eine Pause, um sich zu fassen. Frank S. war es, so schildert sie später, der damals auf sie zukam, ihr drohend eine Art Schlagstock vorhielt, Schläge androhte und ihre Handtasche forderte. „Ich habe aus Angst geheult“, sagt die Zeugin. „Hör auf zu heulen, sonst polier ich Dir die F...“, kam die rüde Reaktion von Sarah S. Die durchsuchte dann die Tasche und nahm das Geld.
Eine Woche später traf sie den 42-Jährigen zufällig in der City wieder, sprach ihn an, hielt ihm den Überfall vor. „ Ach die paar Euros“, habe er geantwortet, die Tat aber bestritten. Die junge Frau rief die Polizei, die das Paar wenig später aufspürte. 23 Eintragungen ins Strafregister bringt er mit in den Prozess. Die 24-Jährige brachte es immerhin auf zehn, darunter mehrfach gefährliche Körperverletzung.
Beide sind weitgehend geständig, entschuldigen sich bei ihrem Opfer, beklagen Erinnerungslücken und berichten von langjährigem Drogenhintergrund. Geld für Drogen hofften sie auch beim Überfall zu erbeuten. Angesichts des „planvollen und gezielten Vorgehens“, so Richter Martin Hahnemann, ging das Gericht aber nicht von verminderter Steuerungsfähigkeit aus, sondern von „Enthemmung“ durch Alkohol und Drogen.
Die Kammer sah einen „minder schweren Fall“ und rückt vom normalen Strafrahmen, nämlich fünf bis fünfzehn Jahren Haft, ab. Mildernd zu werten seien das Spontane der Tat, die geringe Beute und die, so Hahnemann, „Gott sei Dank nur angedrohte Gewalt“.