Nach dem Scheitern in erster Instanz sieht es für die 21-jährige Studentin Sarah P. vor dem Oberlandesgericht Hamm deutlich besser aus. Die junge Frau, die mit einer Samenspende gezeugt wurde, klagt gegen den Chef des Essener Reproduktionszentrums Novum, Dr. Thomas Katzorke, auf Namensnennung ihres biologischen Vaters. Der Arzt hatte gegenüber den heute erwachsenen Kindern bislang darauf verwiesen, er habe den Samenspendern Anonymität zugesichert, daran fühle er sich gebunden. Doch Sarah P. beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das besagt, das Recht eines Kindes auf Kenntnis um die eigene Abstammung habe vor allen konkurrierenden Absprachen Vorrang. Was die Anonymitäts-Zusage aushebeln könnte.
„Entwicklung macht mir Sorge“
Bundesweit sollen bislang 100 000 Kinder mit einer Samenspende gezeugt worden sein, davon rund 10 000 in Katzorkes Essener Zentrum Novum. Ob er die Namen der Spender von 10 000 Kindern preisgeben muss, entscheiden die Hammer Richter in der kommenden Woche.
„Ich sehe die Entwicklung mit Sorge“, erklärt ein heute 49-jähriger Spender, der nicht genannt werden möchte. „Ich bin mir sicher, dass die Kinder, die nach uns suchen, hohe Erwartungen haben. Aber ich kann für mich sagen, dass ich keins meiner Kinder kennenlernen möchte. Ich hoffe, dass sie das bei ihrer Suche in Betracht ziehen. Sonst wird die Enttäuschung groß sein.“