Was tun, wenn man innerstädtisch gut 20 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war und in eine Radarfalle geraten ist? Die meisten Menschen würden sich wohl ärgern und zahlen. Zwei junge Männer aus Dinslaken und Essen, die in zweiter Instanz vor dem Landgericht Duisburg standen, hatten am 14. Januar 2011 etwas anderes getan: Sie versuchten, den Starenkasten an der Konrad-Adenauer-Allee in Oberhausen abzumontieren, um an das Beweisfoto zu kommen.
Wegen versuchter Urkundenunterdrückung hatte das Amtsgericht Oberhausen den 25-jährigen Fahrer aus Essen und den 26-jährigen Beifahrer aus Dinslaken im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von jeweils 1800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Dagegen zogen beide vor das Landgericht. Der Essener schwieg jetzt vor der Berufungskammer zu dem Vorwurf. Der Dinslakener brachte nur den Satz heraus: „Wir waren das nicht.“
Tatsächlich sah die Beweislage zunächst etwas dünn aus. Bei der Oberhausener Feuerwehr war am späten Abend des Tattages ein Alarmsignal des eigens für solche Fälle in die Blitzer eingebauten „Schlagsensors“ eingegangen. Der Bereitschaftsdienst der Bußgeldstelle und die Polizei machten sich auf den Weg. Doch außer, dass man am Starenkasten frische Spuren eines Aufbruchsversuchs fand, der Wagen des Esseners der letzte gewesen war, der in die Falle getappt war und die Polizei die Angeklagten in der Nähe des Standortes sah, gab es wenig belastende Indizien.
Ein junger Kumpan der Angeklagten, der sein Verfahren vor dem Jugendrichter zu erwarten hat, und in der Tatnacht ebenfalls bei der Aktion dabei gewesen sein soll, ließ den Prozess schließlich kippen. Statt einfach gar nichts zu sagen, reihte der 21-jährige Oberhausener im Zeugenstand eine zweifelhafte Aussage an die nächste: Der Autofan konnte sich angeblich nicht mehr erinnern, dass sein Kumpel einen schicken Sportflitzer gesteuert hatte, kannte die Konrad-Adenauer-Allee nicht und hatte keine Ahnung, wozu ein Starenkasten eigentlich gut ist. Ihn erwartet nun auch noch ein Verfahren wegen Falschaussage.
Das Verfahren gegen den Dinslakener stellte das Landgericht mit Blick auf weitere jüngst gegen ihn ergangene Verurteilungen kurzerhand ein. Der Essener nahm seine Berufung ganz schnell zurück.