Als es in Münster vor einigen Monaten um die Umbenennung des Hindenburgplatzes ging, war die Wahlbeteiligung beim Bürgerentscheid höher als bei einer Kommunalwahl. Auch in Essen lässt in Sachen Von-Seeckt- und Von-Einem-Straße die erste belastbare Zahl aufhorchen: Bereits 1412 der rund 46 000 Wahlberechtigten im Stadtbezirk II haben - Stand gestern - Briefwahl beantragt, 69 haben persönlich ihre Stimme im Wahlamt abgegeben - im Wahlamt spricht man angesichts dieser Zahlen von einem respektablen Auftakt. Für den Bürgerentscheid am 3. Februar darf man folglich auf eine ordentliche Wahlbeteiligung hoffen, zumal eine der beiden Seiten nur mindestens 6860 Stimmen (15 Prozent der Wahlberechtigten) auf sich vereinigen muss, damit der Bürgerentscheid auf jeden Fall zu einem Ergebnis führt. Haben die „Ja“-Stimmen die Nase vorn, bleiben die beiden strittigen Rüttenscheider Straßennamen erhalten, bei „Nein“ werden sie umbenannt.
Wichtige Details noch einmal im Zusammenhang:
Über folgende Fragestellung wird abgestimmt: „Sind Sie dafür, dass die Von-Seeckt-Straße und die Von-Einem-Straße ihre Namen weiterhin behalten sollen?“ Abstimmungsberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheides die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt und mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens 16 Tagen im Stadtbezirkes II – also in den Stadtteilen Rüttenscheid, Bergerhausen, Rellinghausen oder Stadtwald - seinen Hauptwohnsitz hat oder sich sonst dort gewöhnlich aufhält und nicht vom Recht zur Teilnahme an einer Kommunalwahl ausgeschlossen ist. Die Benachrichtigungskarten wurden inzwischen zusammen mit einer Informationsbeilage versandt.
Wer schon vor dem 3. Februar seine Stimme abgeben möchte, kann dies in den Räumen des Wahlamtes, Kopstadtplatz 10, montags bis freitags in der Zeit von 8.30 bis 15.00 Uhr tun. Alternativ kann weiterhin Briefwahl beantragt werden: Entweder die Rückseite der Benachrichtigungskarte ausfüllen und in einem verschlossenen Briefumschlag an das Wahlamt senden oder einen Online-Antrag auf www.essen.de stellen. In beiden Fällen sendet das Wahlamt alle Unterlagen per Post zu. Abstimmungsberechtigte, die am Tag des Bürgerentscheides in einem anderen als dem auf der Benachrichtigungskarte genannten Abstimmlokal abstimmen möchten, müssen ebenfalls einen der zuvor beschriebenen Wege wählen.
Bei Fragen hilft das Wahlamt unter der Rufnummer 88-12345 weiter. Zusätzliche Informationen im Internet unter www.essen.de.