Essen. . Neues Jahr, neue Vorsätze: Warum tatsächlich so viele Essener derzeit die Imbiss- gegen die Fitnessbude tauschen und was wirklich hilft, erklären Apotheker und Sportstudiobetreiber.

Er ist hartnäckig, penetrant, unbeliebt und der größte Feind guter Vorsätze: der innere Schweinehund. Doch es geht ihm gerade ganz schön an den Kragen. „Mehr Bewegung“, „weniger Fast Food“ und „mit dem Rauchen aufhören“ scheinen ihn außer Gefecht zu setzen – zumindest bis zur nächsten Versuchung. Warum tatsächlich so viele Essener derzeit die Imbiss- gegen die Fitnessbude tauschen und was wirklich hilft, erklären Apotheker und Sportstudiobetreiber.

„Im Januar gibt’s für unser Personal keinen Urlaub“, heißt es bei „FitX“, der Fitnesskette, die eine Filiale an der Stoppenberger Straße betreibt. „In den ersten Januarwochen verzeichnen wir mit Abstand die höchsten Anmelde- und Durchlaufzahlen.“ Für 15 Euro monatlich können die Hobbysportler hier an der Verwirklichung ihrer guten Vorsätze arbeiten.

Auch beim Discounter „Mc Fit“, der mit drei Sportstudios in Essen vertreten ist, kennt man den Ansturm der Abnehmwilligen, alle Jahre wieder: „Weihnachtsgans und Plätzchen wollen im Januar so schnell wie möglich abtrainiert werden“, sagt Sprecherin Nicola Pattberg. Nach den Feiertagen sieht man sie deshalb alle öfter auf der Trainingsfläche: alte ebenso wie neue motivierte Mitglieder.

Auch das Nichtrauchen steht nach Neujahr bei vielen ganz oben auf der Wunschliste. „Nikotinpflaster werden aber eher selten gekauft“, so Rolf-Günter Westhaus vom Apothekerverband Essen, „sie unterstützen auch nur marginal“. Es müsse nun mal im Kopf „Klick“ machen, genauso wie beim Abspecken: „Diätmittel verkaufen sich im Moment wie warme Semmeln, von den meisten kann ich allerdings abraten“, sagt Westhaus. Das beste Rezept: Selbstdisziplin.

„Es war nie anders“, sagt auch Dirk Beisel, der das Studio „Cityfitness“ an der Altendorfer Straße betreibt, über den alljährlichen Andrang im Januar. Selbst die Karteileichen sehe man wieder. Ihre Motivation zeige etwa bis Karneval Wirkung. „Je nach Wetterlage hat sich der größte Ansturm spätestens Ostern erledigt“, so der 38-Jährige.

Er sieht dennoch mit Freude, dass Fitnessstudios immer beliebter werden. Statistiken bestätigen: Muckibuden überholen mittlerweile selbst Fußballvereine. So zählte das Internet-Unternehmen „Statista“ jüngst mehr als 7,6 Millionen Fitnessbegeisterte – der Deutsche Fußballbund hat 6,8 Millionen Vereinsmitglieder. Die gestiegene Nachfrage mag damit zusammenhängen, dass die Branche allezeit um Abwechslung bemüht ist und stets mit neuen Methoden aufwartet im Kampf gegen überflüssige Pfunde. Dass sie inzwischen Kinderbetreuung anbietet, Ausdauer-Geräte mit Internet- und TV-Zugang oder die Betreuung durch „Personal Trainer“.

Auch im Fitnessstudio „Punch“ im Nordviertel setzt man neben vielfältigem Kursangebot und wöchentlichen Kontrollterminen von Ernährungsberatern auf Einzelstunden. Die kommen zum Monatsbeitrag von rund 40 Euro hinzu, nach oben gibt’s keine Grenze. Was ihm der Kampf gegen den inneren Schweinehund letztendlich wert ist, muss jeder selber wissen.

Nicht immer in Topform: Verträge der Fitnessstudios

Lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen, automatische Vertragsverlängerungen – darüber werden potenzielle Mitglieder von Fitnessstudios oft nur im Kleingedruckten informiert. Doch das sollte man sich vor Vertragsabschluss genau durchlesen, so die Verbraucherzentrale NRW. Im vergangenen Jahr hat sie landesweit 20 Studios wegen unzulässiger Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt, darunter auch ein Essener Fitnesscenter. Folgende Tipps sollen bei der Suche nach fairen Konditionen helfen:

Vertragslaufzeit: Eine Erstlaufzeit von bis zu 24 Monaten ist zulässig, das hat der Bundesgerichtshof im Februar 2012 entschieden. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich meist automatisch, dabei sind sechs bis zwölf Monate laut Verbraucherzentrale legitim.

Kündigung: Ob Training oder Pause – Zahlungsverpflichtungen müssen bis zum Ende der Laufzeit eingehalten werden. Bei Erkrankung/Verletzung kann der Vertrag mit Vorlage eines ärztlichen Attests außerordentlich gekündigt werden.

Unwirksame Klausel: Eigene Getränke zum Training mitzubringen darf nicht verboten werden, außer das Studio bietet den Kunden selbst Getränke zu moderaten Preisen.

Weitere Infos: Beratungsstelle der Verbraucherzentrale 22 53 20