Bei Bagatellunfällen mit Blechschäden brauchen die Unfallfahrzeuge nicht zwingend auf der Straße stehen bleiben, bis die Polizei eintrifft. Polizeisprecher Ulrich Faßbender ermuntert die Autofahrer, „ein bisschen mutiger zu sein“. Wenn der Unfallhergang klar ist, könnten die Fahrzeuge aus dem Weg geräumt werden, nachdem die Umrisse auf der Fahrbahn mit Kreide markiert wurden und einige Handyfotos gemacht worden sind.
Grundsätzlich muss die Aufnahme von Verkehrsunfällen aber Sache der Polizei bleiben. Den Vorschlag, Blechschäden sollten die Verkehrsteilnehmer und ihre Versicherungen ohne die Polizei unter sich regeln, halten die GdP-Vorsitzenden Heiko Müller und Axel Neubauer für einen Irrweg. „Hier geht es auch um die Rechtssicherheit der Verkehrsteilnehmer. Wir müssen auch das Risiko klein halten, dass Autofahrer Opfer von professionellen Betrügern werden“, sagen sie mit Hinweis auf Autobumser-Banden, die Unfälle provozieren. Außerdem könne die Polizei auch Vergehen ahnden, wie Fahren ohne Führerschein.