In einer Presseerklärung haben gestern Willi Nowack und sein Berliner Rechtsanwalt Ali B. Norouzi die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm, die Revision abzulehnen, scharf kritisiert. Willi Nowack, der nun seine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten absitzen muss, sieht sich als Justizopfer: „Nach zehnjähriger, aus meiner Sicht völlig überzogener Strafverfolgung gegen mich, brauchte die Justiz wohl diesen ‘Erfolg’. Bei aller gebotenen Selbstkritik halte ich die Entscheidung für absolut unangemessen.“ Nowack verweist auf die Milliarden-Verluste der Banken: „Mal schauen, ob die Gerichte ähnlich im Strafmaß handeln.“ Er werde sich nun in aller Ruhe mit seinen Anwälten über das weitere Vorgehen beraten: „Nach Kenntnis des jetzigen Sachverhalts halte ich eine Verfassungsbeschwerde für sehr, sehr wahrscheinlich.“
Sein Rechtsanwalt Ali B. Norouzi erklärte gestern, dass die Verteidigung vergeblich versucht habe, das Landgericht Essen und das Oberlandesgericht Hamm davon zu überzeugen, „dass Herrn Nowack für den in Rede stehenden Zeitraum keine Insolvenzantragspflicht traf“. Durch das Unterlassen der Insolvenzantragspflicht sei kein Vermögensschaden zu verzeichnen: „Vielmehr hat der Hauptgläubiger, die Sparkasse Essen, aus einer freien unternehmerischen Entscheidung heraus einen umfassenden Vergleich mit Herrn Nowack geschlossen.“
Nowack und seine Familie hätten darüber hinaus persönlich „durch überobligationsmäßige Handlungen“, die im Urteil des Landgerichts Essen festgestellt worden seien, „alle verbleibenden Forderungen der Gläubiger beglichen“. Daher sei es nicht verständlich, wie das OLG die nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe als schuldangemessen bewerten konnte: „Auch im Rahmen der Bewährungsentscheidung ist dem Angeklagten ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten nicht anzulasten.“