Läuft der Versuch, Personalkürzungen bei der Folkwang Musikschule und anderen städtischen Einrichtungen per Bürgerentscheid rückgängig zu machen, ins Leere? Der Start verläuft für die Initiatoren jedenfalls wenig verheißungsvoll: Nach Prüfung des Textentwurfes hat das Rechtsamt das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Sollte der Rat sich dieser Meinung anschließen, dürfte es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, denn die Initiative „Kulturgut Essen“ will die Flinte nicht ins Korn werfen, sondern wie geplant Unterschriften sammeln, heißt es aus dem Kreis der Unterstützer.

„Sind Sie dafür, dass die am 28.11.2012 vom Rat der Stadt beschlossenen Personalkürzungen (...) nicht umgesetzt werden?“ Diesen Text wollte die Initiative den Bürgern zur Unterschrift vorlegen, um im Erfolgsfall den Rat zu zwingen, die Kürzungen noch einmal zu überdenken. So geht’s nicht, heißt es aus dem Rechtsamt.

Gutachten bis Ende Februar

Die Begründung ist etwas für juristische Feinschmecker: Der Text richte sich nicht gegen den Ratsbeschluss als solchen, sondern gegen dessen Umsetzung. Laut Gemeindeordnung ist der Oberbürgermeister aber dazu angehalten, Beschlüsse des Rates umzusetzen. Kein Problem, möchte man meinen. Dann ändern die Initiatoren des Bürgerbegehrens eben den Textentwurf. So einfach aber liegen die Dinge nicht, zumindest nicht nach Lesart der Verwaltung. Die Personalkürzungen seien schließlich Teil des Sanierungspakets, das der Rat mit Verabschiedung der Haushaltssatzung beschlossen hat. Und laut Gemeindeordnung sind Bürgerbegehren über Haushaltssatzungen nun mal nicht zulässig. Ob diese Auffassung haltbar ist, will die Initiative „Kulturgut Essen“ prüfen lassen.

Die Stadt bleibt bei ihrer Logik, wonach die in Rede stehenden Kürzungen eine innere Angelegenheit der Verwaltung seien und beruft sich dabei einmal mehr auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln.

Der Münsteraner Rechtswissenschaftler Professor Janbernd Oebbecke soll klären, ob die Stadt damit richtig liegt. Sein Gutachten zu den Befugnissen von Rat und OB in Haushaltsfragen erwartet das Rechtsamt nicht vor Ende Februar.