Wer hat nun das Sagen beim Job-Sparpaket und vergleichbaren Maßnahmen – der Rat oder der Oberbürgermeister? Seit die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Kufen in der Welt ist, sind sich die meisten Politiker einig: OB Reinhard Paß muss im Streit um die Kompetenzen zurückrudern, weil das von ihm angeführte Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts auf das Essener Job-Sparpaket nicht übertragbar ist. Er sei, so ließen sich gestern die Grünen vernehmen, „mit seinem Versuch der Bevormundung des Rates grandios gescheitert“. Die Linken verlangten deshalb vom OB, auf das angekündigte externe Rechtsgutachten zu verzichten, die hierfür anfallenden Kosten könne man sich sparen.
Doch der OB denkt gar nicht dran: Wie die Stadt gestern auf NRZ-Anfrage bestätigte, wurde Janbernd Oebbecke, Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster damit beauftragt, das Kompetenzgerangel zwischen Rat und OB juristisch zu bewerten.
„Im Sinne aller mehr Klarheit“
Reinhard Paß machte gestern einmal mehr deutlich, dass es ihm nicht darum gehe, Kompetenzen zu verschieben oder gar den Rat zu entmachten: „Vielmehr geht es mir um Herstellung der Klarheit in der Frage der Zuständigkeiten.“ Das beauftragte Gutachten solle „im Sinne aller mehr Klarheit in dieser Frage herstellen“.
Ein Schritt, den man beim NRW-Innenministerium begrüßt, das die Antwort auf die Kleine Anfrage formuliert und – wie berichtet – allenfalls zwischen den Zeilen und sehr interpretationsbedürftig seine Position beschrieben hatte. „Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln“, so hieß es gestern in einer Stellungnahme, „dürfte über die Stadt Essen hinaus auf großes Interesse stoßen und wird hoffentlich einen Beitrag dazu leisten, mögliche Konflikte zwischen einem Rat und einem Hauptverwaltungsbeamten gar nicht erst entstehen zu lassen.“
Paß solle doch mal der Aufsichtsbehörde eine Kopie schicken.