Um weniger Anreize für eine Einreise zu bieten, gibt es Überlegungen, künftig nur Sachleistungen statt Bargeld zu gewähren. Geht das?

Im Gesetz ist grundsätzlich vorgesehen, dass Grundleistungen wie Unterkunft und Heizung, Ernährung, Gesundheits- und Körperpflege, sowie Kleidung als Sachleistungen zu gewähren sind. Weiter schreibt das Gesetz ein geringes monatliches „Taschengeld“ vor. Die meisten NRW-Städte gewähren die Grundleistungen aber über Barleistungen, weil die Organisation der Sachleistungen sehr aufwendig ist.

Geht es dabei nur um die Kosten?

Es wird zu wenig darüber diskutiert, dass die Sicherstellung einer regelmäßigen und gesunden Ernährung für die Gesundheit der Flüchtlinge, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, sehr wichtig ist. In diesem Sinne können Sachleistungen ja als Chancen gesehen werden.

Was heißt das nun?

Die Menschen, die jedes Jahr nur wenige Wochen oder Monate bei uns sind, sollten wir über Sachleistungen versorgen und das vorgesehene Taschengeld in bar oder per Scheck auszahlen. Flüchtlingen, die länger bleiben, sollten wir wie bisher die Grundleistungen als Geldleistung gewähren. Deren Selbstversorgung in den Übergangswohnheimen und in Wohnungen ist gut organisiert.