„Die Gesetze für Hundehaltung sind vor elf Jahren verschärft worden, nachdem zwei Menschen nach Hundeangriffen gestorben sind“, sagt Norbert Geldermann vom Ordnungsamt. Seitdem gelten laut Landeshundegesetz etwa Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier als gefährlich. Fürs sie gilt ohnehin Leinen- und Maulkorbpflicht, von der sie durch einen Wesenstest befreit werden können. Es gelten aber auch verschärfte Bedingungen für Rassen wie American Bulldog, Alano oder Rottweiler, z.B. Haltungs-Erlaubnis. Zudem gibt es Auflagen für Hunde, die größer als 40 cm oder schwerer als 20 Kg sind (Sachkundenachweis, Mikrochip, Haftpflichtversicherung).
In Essen sind knapp 23 000 Hunde gemeldet, davon 87 gefährliche. Im Jahr 2002 waren es rund 17 400, von denen 362 gefährlich waren. Damals saßen etwa 70 der oft „als Kampfhund“ bezeichneten Rassen im Tierheim, heute sind es vier. „Die Beißvorfälle insgesamt kann ich an einer Hand abzählen“, sagt Geldermann, der aber weiß, dass längst nicht alle beim Ordnungsamt landen. So wie auch nicht alle Hunde, die wiederholt Artgenossen gebissen haben, sofort im Tierheim landen. Wenn doch, kümmert sich ein Hundetrainer um die Tiere und schätzt ein, wohin sie vermittelt werden können. „Bisher haben wir keinen Hund gehabt, der unvermittelbar war“, sagt Sabine Hoge, Tierheim-Abteilungsleiterin für Hunde, die betont, dass die Beißhemmung beim Schäferhund deutlich geringer sei als etwa beim Bullterrier. Der habe allerdings die stärkere Beißkraft.